publity AG: Gläubiger sollen Änderungen zustimmen
Neue publity-Anleihe in geplanter Form nur möglich, wenn Anleihebedingungen des publity-„Wandlers“ angepasst werden – die publity AG prüft derzeit Optionen an den Finanzmärkten für die mögliche Begebung einer neuen Anleihe. Diese Prüfungen dauern noch an.
Voraussetzung für die Aufnahme einer neuen Finanzierung ist allerdings, dass eine in den Anleihebedingungen der Wandelanleihe der publity AG 2015/20 enthaltene Negativverpflichtung, wonach die publity AG keine derartigen Finanzverbindlichkeiten in einem Betrag von mehr als 5,0 Mio. Euro eingehen darf, aufgehoben wird.
Abstimmung der Anleihegläubiger zwischen dem 12. und 14. März
Vor diesem Hintergrund ruft die publity AG die Anleihegläubiger der Wandelanleihe 2015/20 zu einer Abstimmung auf, um die Anleihebedingungen entsprechend zu ändern.
Diese Abstimmung ohne Versammlung beginnt am Dienstag, den 12. März 2019, um 0:00 Uhr (MEZ), und endet am Donnerstag, den 14. März 2019, um 24:00 Uhr (MEZ).
Den Anleihegläubigern soll im Gegenzug das Recht eingeräumt werden, von der Emittentin eine vorzeitige Rückzahlung einzelner oder aller ihrer Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen, sollte die Emittentin eine neue Finanzverbindlichkeit von mehr als 5,0 Mio. Euro eingehen.
WANDELANLEIHE CHECK: Im November 2015 hatte die publity AG eine Wandelanleihe (WKN A169GM) mit einem Zinskupon von 3,50 Prozent p.a. (Zinstermin jährlich am 17.11.) und einer Laufzeit bis zum 13.11.2020 begeben. Im Rahmen der Anleiheemission wurden insgesamt 30 Millionen Euro platziert. Im Mai 2017 erfolgte eine Nachplatzierung um weitere 20 Millionen Euro, so dass das Gesamtvolumen nun bei 50 Millionen Euro liegt.
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