Prokon-Insolvenz: Prokon-Genussrechte jetzt schnell an Hedgefonds verkaufen? – Bundeskanzlerin Angela Merkel äußert sich zum Fall Prokon

Freitag, 24. Januar 2014


Macht es jetzt Sinn, seine Prokon-Genussrechte zum Beispiel an den Hedgefonds EXchange Investors N.V. zu verkaufen? „Es ist klar, dass Hedgefonds keine gemeinnützigen Organisationen sind. Anleger mit Prokon-Genussrechten sollten auf das Angebot nur eingehen, wenn sie aktuten Finanzbedarf haben“, sagte Thomas Hechtfischer, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der DSW – Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., im Gespräch mit der Anleihen Finder Redaktion.

Der Hedgefonds EXchange Investors N.V., dessen Vorstand Frank Scheunert ist, kauft zurzeit Prokon-Genussrechte auf. Das geht aus einer Pressemitteiung der Fondsmanager hervor. Darin heißt es, dass „verkaufswillige Prokon-Investoren mit Liquidität versorgt“ werden sollen. Weitere Argumente der Headgefondsmanager: „Durch die Insolvenz der Prokon-Unternehmensgruppe werde den Prokon-Investoren der Verkauf ihrer Genussrechte verwehrt. Es gebe keinen Börsenhandel und dieser sei laut dem Insolvenzverwalter auch nicht geplant. Sprich: Es ist schwer, Prokon-Genussrechte zu verkaufen, geht doch auf unser Angebot ein.

Hedgefonds nennt keinen Kaufpreis für Prokon-Genussrechte

Es wäre interessant gewesen, wenn die Hedgefonds-Manager ihr Angebot bepreist hätten. So kann man leider nur vermuten, dass bestimmt nicht mehr als zehn Prozent angeboten werden. In einem finance-magazin.de-Bericht wird Hedgefonds-Manager Frank Scheunert so zitiert: „Sollten alle Genussrechte in die Masse einfließen, rechnen wir mit einer Insolvenzquote von weniger als 10 Prozent.”

„Da Prokon bis heute keine belastbaren Zahlen vorlegt, kann derzeit keiner seriös den inneren Wert der Genussrechte bewerten. Erfahrungsgemäß treten zu Beginn einer Insolvenz solcher Unternehmen immer wieder Hedgefonds und andere Großinvestoren als Schnäppchenjäger auf, die Anteile deutlich unter Wert aufkaufen möchten, um Sie später bei gelungener Sanierung werthaltiger zu Geld zu machen. Dies war bekanntlich auch bei wgf oder windreich der Fall“, meint Heiko Müller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Kanzlei Baum Reiter & Collegen, im Gespräch mit der Anleihen Finder Redaktion.

Anwalt Heiko Müller: „Grundsätzlich dürfte Prokon sanierungsfähig sein, so dass Anleger vermutlich mehr erhalten, als wenn Sie jetzt auf das Angebot eingehen“

„Da Prokon-Genussrechte nicht frei handelbar sind, klingt das Angebot zwar verlockend. Ich kann Anlegern aber nicht empfehlen, auf das Angebot einzugehen, wenn sie nicht dringend auf das Geld angewiesen sind. Grundsätzlich dürfte Prokon sanierungsfähig sein, so dass Anleger vermutlich mehr erhalten, als wenn Sie jetzt auf das Angebot eingehen“, so Heiko Müller, der sich somit der Meinung von Anlegerschützer Thomas Hechtfischer von der DSW anschließt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kündigte unterdessen laut einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa-AFX Konsequenzen nach der Prokon-Insolvenz an. Demnach habe Angela Merkel nach einer Kabinettklausur am Donnerstag in Meseberg erklärt, dass Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) entsprechende Vorschläge machen würden. Es müsse immer wieder geschaut werden, wie sicher solche Produkte seien – auch bei neuen Formen der Bürgerbeteiligung im Zuge der Energiewende: „Das gilt sicherlich auch für Prokon“, so die Bundeskanzlerin.

Anleihen Finder Redaktion

Foto: hermanus backpackers/flickr

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