paragon-Gläubigerversammlung: SdK vertritt Stimmrechte und pocht auf verbesserte Konditionen

Donnerstag, 24. Februar 2022


Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.:

SdK vertritt Stimmrechte auf der am 10.03.2022 stattfindenden Anleihegläubigerversammlung der paragon GmbH & Co. KGaA

SdK und einige institutionelle Anleiheinhaber lehnen Laufzeitverlängerung ohne Erfüllung gewisser Bedingungen ab

Nachdem bei der Abstimmung ohne Versammlung im Februar 2022 zur Beschlussfassung über die Verlängerung der Anleihe 2017/2022 der paragon GmbH & Co. KGaA (ISIN DE000A2GSB86 / WKN A2GSB8) das notwendige Quorum zur Beschlussfassung nicht erreicht wurde, hat die Gesellschaft nun zu einer zweiten Gläubigerversammlung eingeladen. Diese findet am 10. März 2022 in Delbrück statt.

Auf der Tagesordnung stehen dabei die von der Gesellschaft vorgeschlagene Laufzeitverlängerung und die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleiheinhaber. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. und mehrere institutionelle Investoren, die zusammen mit der SdK voraussichtlich mehr als 25 % des ausstehenden Anleihekapitals vertreten werden, hatten sich zuletzt gegen die von der Gesellschaft vorgeschlagene Laufzeitverlängerung ausgesprochen, und der Gesellschaft mitgeteilt, welche Bedingungen aus Sicht der SdK und der institutionellen Investoren erfüllt sein müssen, um einer Laufzeitverlängerung der Anleihe zustimmen zu können. Die Bedingungen sehen u.a. eine deutlich höhere, marktübliche Verzinsung der Anleihe, eine analoge Verlängerung der von der Gesellschaft emittierten Anleihe nach Schweizer Recht (ISIN CH0419041105 / WKN A2TR8X) und die Einführung bestimmter Anleihebedingungen, zum Beispiel das keine weiteren vorrangigen oder gleichrangigen Finanzverbindlichkeiten mehr aufgenommen werden dürfen. Ohne Berücksichtigung der von der SdK und den institutionellen Anleiheinhabern genannten Punkte kann einer Laufzeitverlängerung nicht zugestimmt werden. Denn eine Laufzeitverlängerung ohne weitere Garantien zu Gunsten der Anleiheinhaber würde aus Sicht der SdK das Risikoprofil der Anleihe deutlich verschlechtern, da in den kommenden zwei Jahren ein mittlerer zweistelliger Mio. Euro-Betrag an die Inhaber der Anleihe nach Schweizer Recht abfließen würde.

Die SdK ruft alle Anleiheinhaber auf, sich ihr anzuschließen. Für alle Anleiheinhaber, die nicht selbst an der Anleihegläubigerversammlung teilnehmen möchten, bietet die SdK eine kostenlose Stimmrechtsvertretung durch einen Rechtsanwalt an. Ein entsprechendes Vollmachtsformular und Hinweise zur Stimmrechtsvertretung finden sich unter www.sdk.org/paragon.

Betroffenen Mitgliedern stehen wir für Nachfragen gerne unter info@sdk.org oder unter 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

paragon GmbH & Co. KGaA

Foto: paragon GmbH & Co. KGaA

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Unternehmensanleihe der paragon Aktiengesellschaft 2017/2022

Unternehmensanleihe der paragon Aktiengesellschaft 2013/2018 (getilgt)

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