Nächste Runde im Anleihen-Streit: SANHA wehrt sich erneut gegen OSA-Forderungen
Anleihen-Streit – die nächste Runde im verbalen Fernduell zwischen der SANHA GmbH & Co. KG (SANHA) und der One Square Advisory Services GmbH (OSA) ist eingeläutet: Nachdem OSA am Freitag, den 21.07.17, einen Gegenantrag zu dem von SANHA vorgeschlagenen Restrukturierungskonzept veröffentlicht hat, reagiert die Anleihe-Emittentin heute erneut mit einer Stellungnahme, in der sie den Forderungen der Beratungsgesellschaft widerspricht.
Am morgigen Dienstag, den 25. 07.17, startet die Abstimmung ohne Versammlung über die geplante fünfjährige Laufzeit-Verlängerung der SANHA-Anleihe 2013/18. Die Abstimmung endet am Montag, den 31.07.17. Die SANHA-Anleihe notiert aktuell bei rund 66 Prozent (Stand: 24.07.17)
Stellungnahme zur Pressemitteilung und zum Gegenantrag von One Square Advisory vom 21. Juli 2017
Das Beratungsunternehmen One Square Advisory Services GmbH (OSA), vertreten durch Geschäftsführer Frank Günther, hat am 21. Juli 2017 einen Gegenantrag zur Beschlussfassung über die Änderung der Anleihebedingungen der Unternehmensanleihe 2013/2018 der SANHA GmbH & Co. KG eingereicht.
SANHA und seine Berater haben den Gegenantrag rechtlich und inhaltlich geprüft und möchten dazu wie folgt Stellung nehmen:
– SANHA hat am 20. Juni 2017 ein Konzept zur Prolongation der Unternehmensanleihe 2013/2018 vorgelegt und seitdem im direkten Dialog mit über 100 institutionellen und privaten Anleiheinvestoren, die weit mehr als 25 % des gesamten Anleihevolumens repräsentieren, nahezu uneingeschränkte Zustimmung erhalten. Die SANHA Geschäftsführung nimmt zur Kenntnis, dass OSA diese Auffassung nicht teilt, stellt jedoch ausdrücklich klar, dass sie der Anpassung der Anleihebedingungen gemäß dem vorliegenden Gegenantrag von OSA nicht zustimmt.
– Zur Forderung von OSA nach einem Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger möchte die Gesellschaft noch einmal unterstreichen, dass dies bisher von keinem Anleihegläubiger aktiv adressiert wurde, zumal SANHA jedem Anleihegläubiger den direkten Dialog anbietet. Die von OSA vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechen dem Vorgehen in einem ausgeprägten Sanierungsfall – dieser liegt hier in keiner Weise vor. OSA schlägt dabei sich selbst als Gemeinsamen Vertreter und zudem eine Tochtergesellschaft als Sicherheitentreuhänder vor. Unabhängig von der rechtlichen Frage, ob dieses Vorgehen als Gegenantrag mit den vorgeschlagenen Rechten überhaupt zulässig ist, zieht dies erhebliche Honorare für OSA nach sich, für die es nach den bisherigen Gesprächen mit zahlreichen Investoren keine Notwendigkeit gibt.
Der Sicherheitentreuhänder wäre zudem teurer und gewährt schlechtere Konditionen als der durch SANHA vorgeschlagene, sehr erfahrene Sicherheitentreuhänder.
– Die Forderungen von OSA sind wirtschaftlich überzogen und nicht umsetzbar: Es werden beispielsweise bei Nichteinhaltung von Finanzkennzahlen Strafzinsen sowie eine Strafzahlung in Höhe von rd. 3,5 Mio. Euro gefordert, deren Größenordnung nicht nachvollziehbar und aus Sicht von SANHA völlig unangemessen ist. Bei den zu gewährenden Immobiliensicherheiten in Berlin ist von OSA vorgesehen, bei Versagen der Zustimmung des Liegenschaftsfonds entsprechende Ersatzsicherheiten zu bestellen. Solche vorgeschlagenen Ersatzsicherheiten würden den Geschäftsbetrieb zu sehr einschränken.
– SANHA steht seit der Bekanntgabe des Prolongationskonzepts mit OSA in direktem Kontakt und hat in der vergangenen Woche mehrfach eine Telefonkonferenz zur Beantwortung von Fragen angeboten. Dieses Angebot wurde von OSA nicht angenommen.
Allein die angesprochenen Punkte zeigen, dass der Gegenantrag von OSA erhebliche rechtliche sowie inhaltliche Schwächen aufweist. Insgesamt gilt festzuhalten, dass wir uns seit Wochen in einem konstruktiven Dialog mit jedem Anleihegläubiger befinden, den wir bereits seit längerem kennen oder der neu an uns herantritt. Dabei erfahren wir viel Zustimmung zu unseren Plänen, so dass es aus unserer Sicht keine Veranlassung und auch keine Mehrheit für ein verändertes Konzept gibt.
Geschäftsführung der SANHA GmbH & Co. KG
INFO: Lesen Sie hier die angesprochene Pressemitteilung der One Square Advisory GmbH
Abstimmung über Laufzeit-Verlängerung
Hintergrund: Die Geschäftsführung der SANHA GmbH & Co. KG hatte ihren Anleihegläubigern die Prolongation der Anleihe 2013/18 für fünf Jahre ab Fälligkeit im Juni 2018 bis Juni 2023 mit veränderten Anleihebedingungen vorzuschlagen. Der Zinssatz soll sich in dieser Zeit von 7,75 auf 5,5 Prozent p.a. reduzieren.
Die Abstimmung über die Verlängerung der Laufzeit der Anleihe 201318 erfolgt zunächst im Rahmen einer sogenannten Abstimmung ohne Versammlung, die am Dienstag, den 25. Juli 2017 beginnt und am Montag, den 31. Juli 2017 endet. Sollten weniger als 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen an der vom 25. bis 31. Juli 2017 stattfindenden Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen, ist die Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig. In diesem Fall wird eine sog. zweite Gläubigerversammlung als Präsenzversammlung einberufen. Hier ist für die Beschlussfassung über die Prolongation der Anleihe ein Quorum von 25 % für die Beschlussfähigkeit erforderlich.
ANLEIHE CHECK: Die SANHA-Anleihe 2013/18 (WKN: A1TNA7) wurde mit einem Volumen von 25 Millionen Euro begeben, das Anfang 2014 auf insgesamt 37,5 Millionen Euro aufgestockt wurde. Der jährliche Zinskupon liegt bei 7,75 Prozent. Dieser wird in der ursprünglich angedachten Anleihe-Laufzeit (bis 4. Juni 2018) auch gezahlt, soll aber im Verlängerungszeitraum (bis 4. Juni 2023) auf 5,5 Prozent reduziert werden.
Foto: SANHA GmbH & Co. KG
Anleihen Finder Datenbank
Unternehmensanleihe der SANHA GmbH & Co. KG 2013/2018
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