MT-Energie GmbH: Unternehmensrating „B-“ – Creditreform: „Kein erhöhtes Risiko von Verstößen gegen Anlegerschutzklauseln“ – Rating-Zusatz „watch“ aufgehoben

Donnerstag, 26. Juni 2014


Die Creditreform Rating AG hat den Zusatz „watch“ für das Unternehmensrating der  MT-Energie GmbH aufgehoben. Somit ist das Unternehmen derzeit wieder mit „B-“ ohne den Zusatz „watch“ benotet. Die Gründe für das Rating-Update sieht die Creditreform in dem von den Anleihegläubigern beschlossenen Verzicht auf ein Sonderkündigungsrecht.

In der Rating-Beurteilung von Creditreform heißt es:

„Auf  Basis  der  uns  vorliegenden  Informationen  haben  die  im  Dezember  2013  vorgenommenen  Kapitalerhöhungen möglicherweise nicht ausgereicht, um einen Covenantbruch zum 31.12.2013 zu vermeiden.

Am 29. April 2014 hat eine Anleihegläubigerversammlung stattgefunden, in deren Verlauf der Verzicht auf das  in den  Anleihebedingungen  der  Anleihe  2012-2017  der  MT-Energie  GmbH  vorhandene  Sonderkündigungsrecht bei Verletzung der Mindesteigenkapitalquote sowie einem Kontrollwechsel beschlossen wurde.

Nach Vorlage der mit den Anleihegläubigern unterzeichneten Vereinbarung sehen wir dieses Risiko (die Creditreform meint hier das Risiko von Verstößen gegen Anlegerschutzklauseln, Anmerkung der Anleihen Finder Reaktion) als nicht mehr gegeben an. Daher hat das Ratingkomitee der Creditreform Rating AG beschlossen, den Zusatz „watch“ zum Unternehmensrating der MT-Energie GmbH (Konzern) aufzuheben.“

Verzicht auf Sonderkündigungsrecht
Das finanziell angeschlagene Biogas-Unternehmen aus dem niedersächsischen Zeven hatte sich zuletzt mit seinen Anlagengläubigern auf wesentliche Eckpunkte zur Finanzierung der Unternehmensgruppe geeinigt. Die Gläubigerversammlung wählte am 29. April 2014 die One Square Advisory Services GmbH zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger. Der gemeinsame Vertreter wurde ermächtigt, auf das in den Anleihebedingungen vorhandene Sonderkündigungsrecht bei Verletzung der Mindesteigenkapitalquote sowie einem Kontrollwechsel zu verzichten. Der Grund dafür war, dass die Eigenkapitalquote im Jahresabschluss 2013 unter die Schwelle von 20 Prozent fallen könnte und somit ein Verstoß gegen die Covenants vorliegen würde.

Neuer Servicestützpunkt
Unterdessen wurde bekannt, dass MT-Energie in Kiel einen neuen Servicestützpunkt eröffnet hat. Mit dem neuen Servicestützpunkt könne die Leistungsfähigkeit im Service deutlich verbessert werden, so das Unternehmen. Zudem würden sich durch die geringeren Zeiten für Fahrt und Materialbeschaffung die Kosten des Biogasspezialisten weiter verringern, heißt es in einem Bericht des Internationalen Wirtschaftsforums für Regenerative Energien (IWR).

Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: Andrew Abogado / flickr Andrew Abogado

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Anleihe der MT-Energie GmbH 2012/2017

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