MSW GmbH: Corporate News zur Anleihe der Penell GmbH i.I. (WKN A11QQ8) – Aktuelle Informationen der Treuhänderin zum Sachstand der von der Treuhänderin initiierten Maßnahmen zur Rückzahlung der Anleihe

Freitag, 27. November 2015

Pressemitteilung der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft:

Corporate News zur Anleihe der Penell GmbH i.I., Ober-Ramstadt, (WKN A11QQ8) – Aktuelle Informationen der Treuhänderin zum Sachstand der von der Treuhänderin initiierten Maßnahmen zur Rückzahlung der Anleihe

1. Klage gegen Hausbank der Penell GmbH

Derzeit bereitet die Treuhänderin eine Schadenersatzklage gegen eine der Hausbanken der Penell GmbH vor, mittels derer bei Erfolg, ein wesentlicher Teil des Anleihebetrags an die Anleihegläubiger zurückgeführt werden könnte. Da die im Zusammenhang mit der Prozessführung anfallenden Gerichts- und Rechtsberatungskosten erheblich sein können, verhandelt die Treuhänderin die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung. Sollte diese nicht zustande kommen, ist vorgesehen, im Wege einer Teilklage zu einem positiven Ergebnis zu gelangen.

2. Schadenersatzklage wegen Pflichtversäumnissen

Im Zusammenhang mit der im Dezember 2014 an die Penell GmbH übermittelte Aufforderung zur Nachbesicherung der Anleihe hatte Herr Kurt Penell unter anderem angeboten, TEUR 300 aus seinem Privatvermögen beizusteuern. Diese Zusage hatte er unter die Bedingung der Billigung des Nachbesicherungskonzepts durch die Gläubigerversammlung gestellt. Da diese Gläubigerversammlung seinerzeit nicht einberufen wurde und somit auch keine Entscheidung über das von Herrn Penell angebotene Nachbesicherungskonzept getroffen werden konnte, ist somit dem Treuhandvermögen bzw. den Anleihegläubigern ein Schaden in Höhe von mindestens TEUR 300 entstanden, die seitens der Treuhänderin nunmehr beigetrieben werden.

3. Verwertung des Warenlagers der Penell GmbH

Die Gespräche zwischen der DZ Bank und der Treuhänderin bezüglich der Aufteilung des Verwertungserlöses des Warenlagers sind nicht abgeschlossen. Ein durch den Insolvenzverwalter zugesagtes Rechtsgutachten zu dieser Thematik wurde der Treuhänderin bis heute nicht vorgelegt. Die Treuhänderin hat ihre Rechtsauffassung, dass wesentliche Teile des Verwertungserlöses den Anleihegläubigern zustehen, schriftlich vorgetragen.

Über die erzielten Ergebnisse im Zusammenhang mit den o.g. Maßnahmen sowie über weitere aktuelle Entwicklungen wird die Treuhänderin jeweils zeitnah informieren.

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