MS ‚Deutschland‘ Beteiligungsgesellschaft mbH: Einladung zur zweiten Anleihegläubigerversammlung am 12. November

Freitag, 10. Oktober 2014

Pressemitteilung der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH:

Einladung zur zweiten Anleihegläubigerversammlung am 12. November

– Zweite Versammlung der Anleihegläubiger am 12. November 2014 in München zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters

– Volle Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 25 Prozent der Stimmrechte

– Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK), Deutsche Investoren Union (DIU e.V.) und institutionelle Investoren für Kompetenzteam Beckstein als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger

Die MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH („Emittentin“) beruft für den 12. November 2014 zu einer zweiten Anleihegläubigerversammlung der MS Deutschland Anleihe 2012/2017, ISIN DE000A1RE7V0 / WKN A1RE7V ein.

Die Anleihegläubigerversammlung findet am 12. November 2014 um 11:00 Uhr im Leonardo Royal Hotel Munich, Moosacher Straße 90, 80809 München, statt. Wie bereits in früheren Meldungen betont, legt die Emittentin im Rahmen der Erarbeitung eines umfassenden Konzepts zur finanziellen Restrukturierung Wert darauf, dass die Interessen der Anleihegläubiger sachgerecht vertreten werden. Vor diesem Hintergrund hatte die Emittentin bereits für den 8. Oktober 2014 zu einer Anleihegläubigerversammlung mit dem Ziel einer Abstimmung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger einberufen. Diese erreichte bereits eine Beteiligung von 44 % der Stimmrechte, was aber noch nicht für eine Beschlussfähigkeit ausreichte. Daher ist eine Wiederholung notwendig, welche mit geringeren Hürden für die Erlangung der Beschlussfähigkeit einhergeht. Die zweite Versammlung ist für die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters in jedem Fall beschlussfähig. Über eine Zinsstundung und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten sowie über die Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters, über Zinsstundungen und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten zu entscheiden, können die Anleihegläubiger bereits dann Beschluss fassen, wenn in der zweiten Versammlung mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten sind. In der ersten Versammlung war hierfür ein Beschlussfähigkeitsquorum von 50 % erforderlich.

Die Tagesordnung entspricht inhaltlich derjenigen der ersten Gläubigerversammlung. Als gemeinsamer Vertreter wird weiterhin Rechtsanwalt und Ministerpräsident a.D. Dr. Günther Beckstein vorgeschlagen. Er wird von dem anerkannten und erfahrenen Restrukturierungsberater Dipl.-Kfm. Stefan Ulrich, geschäftsführender Partner von STU MANAGEMENT PARTNERS, einem Experten für besondere Unternehmenssituationen mit umfassendem betriebswirtschaftlichem Know-how, unterstützt. Das Kompetenzteam wird sowohl von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK), der Deutschen Investoren Union (DIU e.V.) sowie von institutionellen Investoren unterstützt.

Die Einladung zur zweiten Anleihegläubigerversammlung (Gemeinsamer Vertreter) ist im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin unter http://www.msdeutschland-gmbh.de/investor-relations veröffentlicht. Auf der Internetseite der Emittentin erhalten die Anleihegläubiger auch weitere Informationen und Dokumente wie zum Beispiel das Anmeldeformular.

MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH

Experten-Chat

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Bitte beachten Sie die .

Menü