MITEC AG zur Aussetzung des Ratings durch Creditreform Rating AG

Freitag, 6. Juni 2014

Pressemitteilung der MITEC AG:

Der Vorstand der MITEC AG teilt mit, dass keinerlei Begründung, weder sachlich noch rechtlich in diesem einseitigen Schritt der Ratingagentur gegeben ist.

Das aktuelle Rating wurde bis August 2014 erteilt. Alle Folgemeldepflichten der MITEC AG aus der Begebung der Anleihe wurde gegenüber der Börse Stuttgart von Anfang an und zeitgerechtnachweislich erfüllt.

Die Forderung der Rating Agentur, 8 Wochen vor dem neuen Ratingtermin vorläufige Daten des Unternehmens zu erhalten und dies zu Bedingung der Aufrechterhaltung des Ratings zu machen ist vertragswidrig und widerspricht dem Aktienrecht.

Der Vorstand der MITEC AG ist durch Aufsichtsratsbeschlüsse und durch das Aktienrechtgebunden, vor der Genehmigung des Jahresabschlusses und vor dessen Bestätigung durch die Hauptversammlung Daten, auch keine vorläufige Daten, an Dritte zu übermitteln.

Wir bedauern, dass die Anleihe durch die einseitige Vorgehensweise der Creditreform AG unter Druck geraten ist, denn der Geschäftsverlauf gibt hierzu keinen Anlass.

Wir geben den Anlegern zur Kenntnis, dass wir die an der Börse Stuttgart zugelassene Rating Agentur Scope mit der Erstellung des neuen Ratings beauftragt haben, dass plangemäß und rechtzeitig der Börse Stuttgart zur Verfügung gestellt werden wird.

MITEC AG

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