MIFA: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

Montag, 29. September 2014

Adhoc-Mitteilung der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG:

Der Vorstand der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG (ISIN Aktie: DE000A0B95Y8 / WKN Aktie: A0B95Y; ISIN Anleihe: DE000A1X25B5 / WKN Anleihe: A1X25B; „MIFA“) zeigt an, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 AktG). Das Eigenkapital im Halbjahresabschluss (HGB) der MIFA zum 30. Juni 2014 wird nach derzeitiger Einschätzung negativ sein. Aus diesem Grund wird der Vorstand der MIFA unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen und ihr den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen.

MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG

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