MIFA: Präsenzversammlung der Anleihegläubiger am 23. Juli 2014

Freitag, 4. Juli 2014

Pressemitteilung der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG:

– Beschlussfähigkeits-Quorum im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung (10. bis 13 Juni 2014) der Anleihegläubiger nicht erreicht

– Präsenzversammlung zur Abstimmung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger sowie die Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters, über die Stundung von Zinsansprüchen und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten zu entscheiden

– Zustimmung der Anleihegläubiger soll die finanzielle und operative Sanierung der MIFA unterstützen

Da das erforderliche Beschlussfähigkeits-Quorum in der Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger vom 10. bis 13. Juni 2014 nicht erreicht wurde, werden die Gläubiger der MIFA-Anleihe 2013/2018
(ISIN: DE000A1E8W96 / WKN: A1E8W9) zu einer sog. zweiten Anleihegläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung eingeladen. Diese Anleihegläubigerversammlung in Form einer Präsenzversammlung findet am 23. Juli 2014 um 11 Uhr im Sitzungssaal der Klaus Ehrich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kyselhäuser Straße 8 in 06526 Sangerhausen statt.

MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG

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