MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Freitag, 6. März 2015

Pressemiteilung der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG:

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen, jeweils zum Abschlussstichtag 31.12.2012 sowie der zusammengefasste Lagebericht der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG für das Geschäftsjahr 2012 fehlerhaft sind:

 
1. Die im Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 enthaltenen Ausführungen zum Liquiditätsrisiko der MIFA AG entsprechen nicht den Anforderungen des § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB i. V.m. DRS 5.10, DRS 5.18 und DRS 5.15.

 
Im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2012 waren wesentliche Lieferantenverbindlichkeiten überfällig und Kreditbedingungen verletzt, ohne dass hierüber und die damit verbundene Bestandsgefährdung im zusammengefassten Lagebericht berichtet wurde.

 
Im Hinblick auf die als kritisch anzusehende Liquiditätslage des MIFA Konzerns sind die qualitativen Aussagen zum Zwischenfinanzierungsrisiko im zusammengefassten Lagebericht nicht geeignet, eine angemessene und zutreffende Beurteilung des zum Bilanzstichtag bzw. im Zeitpunkt der Abschlusserstellung bestehenden und für die nahe Zukunft zu erwartenden Liquiditätsrisikos der MIFA AG bzw. des MIFA-Konzerns vornehmen zu können.

 
2. Die durch die Gesellschaft zum Geschäftsjahr 2012 und zu den Vorjahren aufgedeckten Bestandsdifferenzen führen zur Feststellung von Fehlern im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012.

 
In der Konzernbilanz ist der Bilanzposten Vorräte in Höhe von ca. 19,3 Mio. EUR zu hoch bewertet. Ferner sind in der Konzerngesamtergebnisrechnung des Geschäftsjahres 2012 die Bestandserhöhungen um 0,5 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen und der Materialaufwand um ca. 4,9 Mio. EUR zu niedrig ausgewiesen. Grund hierfür war, dass im Finanzbuchhaltungssystem sowohl tatsächlich nicht vorhandene Bestände erfasst als auch tatsächlich vorhandene Bestände zu hoch bewertet wurden. Die fehlerhafte Erfassung und Bewertung des Vorratsvermögens verstößt gegen IAS 2.9, 2.34.

 
3. Die durch die Gesellschaft zum Geschäftsjahr 2012 und zu den Vorjahren aufgedeckten Bestandsdifferenzen führen zur Feststellung von Fehlern im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012.

 
Im Jahresabschluss ist der Bilanzposten Vorräte in Höhe von ca. 19,3 Mio. EUR zu hoch bewertet. Ferner sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2012 die Erhöhung des Bestands fertiger Erzeugnisse um 0,5 Mio. EUR zu hoch und der Materialaufwand um ca. 4,9 Mio. EUR zu niedrig ausgewiesen. Grund hierfür war, dass im Finanzbuchhaltungssystem sowohl tatsächlich nicht vorhandene Bestände erfasst als auch tatsächlich vorhandene Bestände zu hoch bewertet wurden. Die fehlerhafte Erfassung und Bewertung des Vorratsvermögens verstößt gegen § 246 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. 253 Abs. 1 Satz 1 HGB.

 
4. In der Konzernbilanz zum 31.12.2012 ist der Bilanzposten Forderungen und in der Konzerngesamtergebnisrechnung sind die Umsatzerlöse in Höhe von ca. 3,5 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen. Dadurch wurde das Ergebnis vor Steuern um ca. 3,5 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen. Die Erfassung von Umsatzerlösen aus einem schwebenden Geschäft verstößt gegen IAS 18.14, die Erfassung einer finanziellen Forderung gegen IAS 39.14 i. V. m. IAS 39.AG35(b).

 
5. Im Jahresabschluss zum 31.12.2012 ist der Bilanzposten Forderungen und in der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Umsatzerlöse in Höhe von ca. 3,5 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen. Dadurch wurde das Ergebnis vor Steuern um ca. 3,5 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen. Dies verstößt gegen § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB.

MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG

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