MIFA: Ab morgen Flat-Notierung der MIFA-Anleihe

Montag, 1. September 2014

Pressemitteilung der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG:

Die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG (WKN Aktie: A0B95Y / ISIN Aktie: DE000A0B95Y8, „MIFA“) hat heute beantragt, die Börsennotierung der MIFA-Anleihe 2013/18 (WKN Anleihe: A1X25B / ISIN Anleihe: DE000A1X25B5, „MIFA-Anleihe“) von Stückzinsberechnung auf Flat-Notierung umzustellen. Die Umstellung dient der wertpapiertechnischen Umsetzung der am 25. August 2014 zwischen der MIFA und dem Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger vereinbarten Zinsstundung.

Die MIFA und die One Square Advisory Services GmbH als Gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger haben am 25. August 2014 eine Vereinbarung u.a. über die Stundung der am 12. August 2014 fälligen Zinsansprüche der Anleihegläubiger bis zum 31. März 2015 geschlossen (vgl. Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 28. August 2014). Bisher wurden beim Handel der MIFA Anleihe die bis zum Kursfeststellungszeitpunkt aufgelaufenen, anteiligen Stückzinsen für die laufende Zinsperiode separat zum Kurs ausgewiesen („Stückzinsberechnung“). Nunmehr soll an die Stelle der Stückzinsberechnung eine Flat-Notierung treten, bei der keine Stückzinsen ausgewiesen werden. Zum Zwecke der technischen Umstellung von der Stückzinsberechnung auf die Flat-Notierung wird der Handel in der MIFA-Anleihe im Laufe des 1. September 2014 ausgesetzt und am Morgen des 2. September 2014 wieder als Flat-Notierung aufgenommen. Diese technische Umstellung hat keine Änderung der Rechte der Anleihegläubiger aus den Schuldverschreibungen zur Folge.

MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG

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