Mattil & Kollegen: German Pellets: Rechtsanwalt S. Borowski von der Kanzlei MATTIL kandidiert als gemeinsamer Vertreter

Dienstag, 24. Mai 2016

Pressemitteilung der Kanzlei MATTIL:

Das Amtsgericht Schwerin (Insolvenzgericht) hat die Inhaber der drei Anleihen sowie der Genussscheine zu Gläubigerversammlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz eingeladen, § 19 Abs. 2 SchVG.

Durch die Einberufung der Versammlungen wird es den Anleihe- und Genussscheingläubigern ermöglicht einen gemeinsamen Vertreter zu wählen. Der gemeinsame Vertreter vertritt die Interessen aller Anleihegläubiger gegenüber der Insolvenzverwalterin und wird aus der Insolvenzmasse vergütet.

Rechtsanwalt Sascha Borowski von der Kanzlei MATTIL in München ist Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bei German Pellets und kandidiert für das Amt des gemeinsamen Vertreters. Die Kanzlei MATTIL erklärt sich bereit, die Stimmrechte der Anleihe- und Genussscheingläubiger in den Gläubigerversammlungen in Schwerin am

05.07.2016 Anleihe 2011/16, ISIN: DE000A1H3J67, WKN: A1H3J6 06.07.2016 Anleihe 2013/18, ISIN: DE000A1TNAP7, WKN: A1TNAP 07.07.2016 Anleihe 2014/19, ISIN: DE000A13R5N7, WKN: A13R5N 08.07.2016 Genussscheine, ISIN: DE000A141BE2, WKN: A141BE kostenlos auszuüben.

Die Kanzlei MATTIL vertritt seit mehr als 20 Jahren Anleger aus dem Bereich des Kapitalanlagerechts und zeichnet sich durch besondere Nähe zu Anlegern sowie deren besonderer finanzieller Situation aus. In vielen großen Anlageskandalen hat die Kanzlei MATTIL erfolgreich große Anlegergruppen kollektiv begleitet und zahlreiche Grundsatzentscheidung, z.B. das erste erfolgreiche Verfahren nach Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz geführt (Urteil OLG München vom 30.12.2011, KAP 1/07).

Kanzlei MATTIL

Experten-Chat

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Bitte beachten Sie die .

Menü