Manuel Hölzle, Chefanalyst der GBC AG: „Unabdingbar, dass Sonderkündigungsrechte mit einer Rückzahlung über Pari kompensiert werden“
Manuel Hölzle, Chefanalyst und Vorstandsvorsitzender der GBC AG, erklärt im Interview über Sonderkündigungsrechte von Anleihen-Emittenten u.a., warum es für sein Analysten-Team „unabdingbar ist, dass Sonderkündigungsrechte mit einer Rückzahlung über Pari kompensiert werden.“
Anleihen Finder Redaktion: Welche verschiedenen Ausgestaltungen von Sonderkündigungsrechten des Emittenten gibt es und wie häufig sind sie?
Manuel Hölzle: Sehr häufig anzutreffen und damit derzeit üblich bei Mittelstandsanleihen ist gemäß unseren Analysen die vorzeitige Kündbarkeit erstmals nach drei Jahren und vier Jahren seitens des Emittenten. Während am Anfang der Entwicklung bei den Mittelstandsanleihen die Rückzahlung bei Kündigung zunächst i.d.R. zu 100% also zu pari üblich war, findet sich in den Anleihebedingungen mittlerweile meist ein Rückzahlungskurs bei vorzeitiger Kündigung von über Pari. So ist bei beispielsweise bei der Anleihe des Internethandelshauses Getgoods.de AG ein Rückzahlungskurs zu 103 Prozent bei Kündigung nach drei Jahren und zu 101,5 Prozent bei Kündigung nach vier Jahren vereinbart.
Ein weiteres Sonderkündigungsrecht des Emittenten ist auch die Change-of-Control-Klausel, welche es auch dem Emittenten ermöglichen kann, die Anleihe zu kündigen, falls das Unternehmen übernommen wird. Häufiger findet sich dieses Kündigungsrecht aber auf Gläubigerseite.
Anleihen Finder Redaktion: Welche von diesen sehen Sie kritisch (für die Gläubiger), welche weniger?
Manuel Hölzle: Wir sehen die Kündigungsrechte nicht als kritisch an, sofern der Gläubiger hierfür ausreichend kompensiert wird, wie z.B. über einen erhöhten Rückzahlungskurs.
Anleihen Finder Redaktion: Inwiefern sind Call-Options für Ihre Analysen/ Unternehmensbewertungen relevant?
Manuel Hölzle: Call Options werden für uns umso relevanter, umso komplexere Regelungen getroffen werden. Für uns ist es unabdingbar, dass Sonderkündigungsrechte mit einer Rückzahlung über Pari kompensiert werden.
Anleihen Finder Redaktion: Wie wichtig können Sonderkündigungsrechte für Emittenten werden?
Manuel Hölzle: Sonderkündigungsrechte sind für beide Seiten, sowohl für die Gläubiger, als auch für Emittenten wichtig. Die Ausgestaltung muss für beide Seiten passen, denn schließlich geht es für Unternehmen nicht um eine einmalige Finanzierungsmöglichkeit über Anleihen, sondern um die Erschließung einer nachhaltigen Finanzierungsweges.
Anleihen Finder Redaktion: Herr Hölzle, vielen Dank für das Gespräch!
Foto: Foto: S. Hofschlaeger/pixelio.de
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