Lichtmiete-Assets: Light Now AG mit erneutem Übernahme-Angebot der Novalumen GmbH
Mitteilung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft:
OAB-Beteiligung Light Now AG macht erneutes Angebot zur Übernahme der Novalumen GmbH. Novalumen-Geschäftsführer Frank Günther verhaftet!
– Frank Günther, Geschäftsführer, beziehungsweise Liquidator der Novalumen GmbH (i.L.), wurde im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Fall Sympatex verhaftet
– Die Light Now AG steht für die sofortige Übernahme der Novalumen GmbH bereit und bietet Millionenbetrag sowie verbindlichen Besserungsschein
– Die Übernahme würde den drohenden Totalverlust der Lichtmiete-Gläubiger verhindern
– Ultimatum an Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß zur Einberufung der Gläubigerversammlungen der Deutsche Lichtmiete-Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH).
Die Light Now AG, eine 40-prozentige Beteiligung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft („OAB AG“, WKN: A3E5D8), bietet erneut an, die Assets und das Personal der angeschlagenen Novalumen GmbH mit Hauptsitz in der Gemeinde Hatten bei Oldenburg, Niedersachsen, vollständig und kurzfristig zu übernehmen. Der Kaufpreis von bis zu 8 Millionen Euro soll dabei der Insolvenzmasse der insolventen Deutschen Lichtmiete Gruppe zufließen. Auch das moderne Produktions- und Lagergebäude im niedersächsischen Hatten soll übernommen werden. Das erneute Übernahmeangebot folgt auch auf die Tatsache, dass Herr Frank Günther, Geschäftsführer der One Square Advisors GmbH und zugleich Liquidator der Novalumen GmbH i.L. sowie gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Deutsche Lichtmiete AG, verhaftet wurde.
Die als vermeintliche Auffanglösung für die Deutsche Lichtmiete Gruppe installierte Novalumen GmbH stand von Anfang an unter scharfer Kritik. „Das ganze Novalumen-Konzept hatte mindestens einen entscheidenden Konstruktionsfehler, auf den wir von Anfang an immer wieder hingewiesen haben“, so Alexander Hahn, Gründer der Deutschen Lichtmiete und heutiger Vorstand der Light Now AG. „Insbesondere wurden die Interessen der Direktanleger in der sogenannten Auffanglösung komplett in den Staub getreten. Man war offensichtlich überzeugt davon, die vielen Direktanleger systematisch für dumm verkaufen zu können.“
Dazu kam eine Besonderheit, die von Marktbeobachtern als Interessenkonflikt besonderen Ausmaßes beschrieben wurde. Nach der behördlich verursachten Insolvenz der Deutschen Lichtmiete Gruppe aus Oldenburg – die Staatsanwaltschaft Oldenburg vermutete den Betrieb eines sogenannten „Ponzi-Systems“ und sperrte dem einstigen Vorzeigeunternehmen 2021 alle Konten und damit den Zugang zu den erheblichen liquiden Mitteln des bis dato völlig reibungslosen Geschäftsbetriebes – ließ sich der Münchner Insolvenzverwerter One Square Advisors als Gemeinsamer Vertreter der Lichtmiete-Anleihegläubiger wählen. Höchst umstritten war im Anschluss, dass Herr Frank Günther in seiner Funktion als Geschäftsführer des Gemeinsamen Vertreters One Square Advisors, einen Beschluss herbeiführte, durch den einer Schwestergesellschaft mit identischem Gesellschafterkreis (50% Frank Günther, 50% Wolf Waschkuhn, teils über Zwischengesellschaften), nämlich der Novalumen GmbH, alle Assets der Deutschen Lichtmiete-Gruppe zugeschanzt wurden. Der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger verschaffte sich so selbst Millionenwerte aus der üppigen Insolvenzmasse.
Für den „Deal“ wurde allerdings überhaupt kein Barkaufpreis gezahlt. Stattdessen hatte Novalumen als „Kaufpreis“ nur eine Anleihe begeben. Auf diese Anleihe sind Zahlungen aber nur dann zu leisten, wenn in der Novalumen GmbH überschüssige Liquidität in Höhe von mindestens 3 Mio. Euro pro Jahr aufgebaut würde. Dieser Fall tritt schon dadurch nicht ein, da die freie Liquidität bei Novalumen durch Rechnungsstellungen der Schwestergesellschaft One Square Advisors systematisch abgeschöpft wird. One Square Advisors stellte Novalumen regelmäßig Rechnungen von teilweise über 200.000 Euro pro Monat. Insgesamt wurden so allein in den ersten 6 Monaten über 1 Million Euro aus der Novalumen GmbH abgesaugt, während die Gläubiger bis zum heutigen Tag keinen einzigen Cent erhalten haben und bei Fortführung dieses Systems auch niemals erhalten werden.
Dr. Wolfgang Schirp aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach aus Berlin, die zahlreiche Anleger der Lichtmiete-Gruppe vertritt, außerdem auch die Light Now AG, hinter der sich mittlerweile etwa 90% der Lichtmiete-Direktinvestoren versammelt haben, sagt dazu: „Die unentgeltliche Weitergabe der Lichtmiete-Assets an die Novalumen ist eines der krassesten Selbstbereicherungssysteme der deutschen Insolvenzgeschichte. Die Lichtmiete-Insolvenzmasse konnte niemals einen einzigen Cent von Novalumen erhalten, so wie das Vertragsverhältnis gestaltet war. Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hat die Gläubigerinteressen mit Füßen getreten.“
Novalumen hatte in einer eigenen Pressemitteilung im Mai 2024 verkündet, „solvent“ liquidieren zu wollen.
Die Light Now AG, steht bereit, die Geschäfte der ehemaligen Deutschen Lichtmiete mit sofortiger Wirkung zu übernehmen. Nur so würde das einst hochgelobte und für alle Beteiligten erfolgreiche Geschäftsmodell der Deutschen Lichtmiete fortgeführt und wieder aufgebaut werden können. Die Deutsche Lichtmiete Gruppe, die mit der Vermietung von energieeffizienten Beleuchtungsanlagen an Industrie- und Gewerbebetriebe ein völlig neues Geschäftsmodell erfolgreich aufgebaut hatte, galt als Europamarktführer in LaaS (Light as a Service). Die Deutsche Lichtmiete hat die meisten für die Vermietung benötigten LED-Industrieleuchten selbst im niedersächsischen Hatten produziert. Die dafür zuständige Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH war VDE-zertifizierter Fertigungsbetrieb und produzierte nach den höchsten Industriestandards LED-Leuchten von bester Qualität und sehr hoher Langlebigkeit. Zu den Mietkunden der Deutschen Lichtmiete gehörten namhafte Unternehmen wie AUDI, Exide, Postbank, KUKA, Michelin, Manz, Feintool, Vorwerk, SKF, Remondis, Knorr-Bremse, Unilever und viele mehr.
Alexander Hahn: „Die Light Now AG könnte zu sofort die meisten Assets und das gesamte Personal aus der Novalumen GmbH übernehmen. Grundvoraussetzung für das Zustandekommen des Geschäftes ist allerdings ein sofortiger Eintritt in ernsthafte und konstruktive Verhandlungen, eine kurzfristige Einigung und der Einschluss der Produktionsstätte in der Gemeinde Hatten. In eine Übernahme der Novalumen bringen wir erhebliche Werte ein: Vermietete Leuchten für einen zweistelligen Millionenbetrag, rund 8.500 von der Light Now AG gekaufte Lagerleuchten, eine gerichtlich geltend gemachte Forderung im annähernd zweistelligen Millionenbereich gegen den Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß, das zwingend notwendige und vorhandene Know-how sowie das unerschütterliche Vorhaben, das bewährte Geschäftsmodell wieder erfolgreich zu machen. Ein Ausverkauf der wertvollen Assets auf dem Grabbeltisch, wie von Novalumen-Geschäftsführer Frank Günther seinerzeit angekündigt, ist das Schlimmste, was den Gläubigern, den Mietkunden und den verbliebenen Mitarbeitern passieren kann. Dies gilt es zu stoppen und zu verhindern.“
Überdies hatte die Light Now AG in enger Zusammenarbeit mit der Berliner Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte, die Anleihegläubiger aller drei Anleihen der Deutschen Lichtmiete AG aufgefordert, Gläubigerversammlungen der Lichtmiete-Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) einzuberufen. Das notwendige Quorum zur Einberufung wurde dabei in weniger als einer Woche für alle drei Anleihen erreicht. „Nachdem Frank Günther, der bislang amtierende Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger der Deutsche Lichtmiete AG, sich seit Neuestem in U-Haft befindet, sind die Einberufungsverlangen noch einmal dringlicher geworden“, so Dr. Wolfgang Schirp. „Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hat jedoch auch gut sechs Wochen nach Zustellung der Einberufungsverlangen von etwa 1.000 Anleihegläubigern nicht reagiert, obwohl das Gesetz hier eindeutige Vorgaben macht. Wir haben Insolvenzverwalter Weiß daher ein entsprechendes Ultimatum gesetzt. Wenn er innerhalb der von uns gesetzten Frist nicht reagiert, werden wir die gerichtliche Ermächtigung zur eigenständigen Einberufung gem. § 9 Abs. 2 SchVG beantragen.“
Nähere Einzelheiten erfahren interessierte Anleger unter der Internetadresse https://www.direktinvestoren-lichtmiete.de/news/
OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft
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