Joh. Friedrich Behrens AG: Wesentliche Bedingung für Veräußerung des operativen Geschäftsbetriebs erfüllt
Adhoc-Mitteilung der Joh. Friedrich Behrens AG:
Wesentliche Bedingung für das Closing erfüllt: Bundeswirtschaftsministerium bestätigt außenwirtschaftsrechtliche Unbedenklichkeit.
Die Joh. Friedrich Behrens AG gibt bekannt, dass die wesentliche Bedingung für das zum Stichtag 01. Juni 2021 geplante Closing der Veräußerung des operativen Geschäftsbetriebs der Behrens-Gruppe erfüllt ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat heute eine außenwirtschaftsrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hinsichtlich der am 26. März 2021 vereinbarten Veräußerung an eine Tochtergesellschaft der GreatStar Europe AG, Erlen (Schweiz). Damit liegen die wesentlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Transaktion nun vor, letzte Bedingungen sind noch zu erfüllen.
Joh. Friedrich Behrens AG
Foto: Joh. Friedrich Behrens AG
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