Joh. Friedrich Behrens AG: Insolvenzquote soll auf 50% bis 75% steigen

Donnerstag, 18. November 2021


Gute Nachrichten für die Anleihegläubiger der im Insolvenzverfahren befindlichen Joh. Friedrich Behrens AG – so soll die Insolvenzquote auf 50% bis 75 % steigen. Zuletzt war eine Quote von 40% bis 65% vorgesehen. Grund für die voraussichtliche Erhöhung der Insolvenzquote sind die fortgeschrittenen Verhandlungen mit der BeA GmbH, die nach derzeitigem Stand eine zusätzliche Kaufpreiszahlung in Höhe von 3 bis 4 Mio. Euro ergeben. Der Sachwalter konnte zudem die Prüfung der zur Tabelle angemeldeten Forderungen bereits zu einem großen Teil abschließen. Dadurch hat sich die Summe der potenziell zu berücksichtigenden Forderungen reduziert. Vor diesem Hintergrund erhöht sich die erwartete Insolvenzquote auf 50 und 75 %.

Erste Abschlagszahlung im Dezember

Der Gläubigerausschuss hat zudem einer ersten Abschlagszahlung von zunächst 17 Mio. Euro zugestimmt, die voraussichtlich in der zweiten Dezember-Hälfte erfolgen soll. An der Abschlagsverteilung nehmen alle Gläubiger teil, deren Forderungen in dem gerichtlichen Prüfungstermin vom 2. März 2021 geprüft und festgestellt worden sind. Es handelt sich dabei um Forderungen in Höhe von rund 44 Mio. Euro, sodass sich für die erste Abschlagsverteilung eine Quote von etwas mehr als 38,5 % ergeben wird.

INFO: Ein Teil des von der BeA GmbH am 1. Juni 2021 bezahlten vorläufigen Kaufpreises liegt noch auf einem Treuhandkonto des Sachwalters. Die formellen Voraussetzungen für die Auskehr an die Insolvenzschuldnerin liegen noch nicht vor, sodass dieser Betrag noch nicht verteilt werden kann. Aus diesem Grund liegt die Quote für die erste Abschlagsverteilung unterhalb der in diesem Verfahren schlussendlich zu erwartenden Quote. Nach der noch laufenden Finalisierung der Kaufpreisberechnung mit der BeA GmbH und der Auskehr der treuhänderisch gehaltenen Beträge wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 eine weitere Abschlagsverteilung an die Gläubiger stattfinden. An dieser Abschlagsverteilung nehmen dann auch die Forderungen teil, die erst nachträglich angemeldet worden sind und deswegen erst im gerichtlichen Prüfungstermin vom 3. Dezember 2021 geprüft werden.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: Joh. Friedrich Behrens AG

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