Joh. Friedrich Behrens AG: 1. AGV nicht beschlussfähig – 2. AGV am 28. Januar 2021

Montag, 11. Januar 2021


Pressemitteilung der Joh. Friedrich Behrens AG:

Abstimmungen ohne Versammlung nicht beschlussfähig. Zweite Gläubigerversammlung für beide Anleihen jeweils am 28. Januar 2021.

Die Joh. Friedrich Behrens AG gibt hiermit bekannt, dass die Abstimmungen ohne Versammlung, betreffend die Anleihen 2015/2020 (ISIN DE000A161Y52) sowie 2019/2024 (ISIN DE000A2TSEB6), nicht beschlussfähig waren. Bei den Abstimmungen im Zeitraum vom 5. Januar 2021 (0:00 Uhr) bis 7. Januar 2021 (24:00 Uhr) wurde das erforderliche Quorum von mindestens der Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht.

Die Behrens AG wird daher kurzfristig zu je einer zweiten Gläubigerversammlung für beide Anleihen einladen, die am 28. Januar 2021 als Präsenzversammlungen in Ahrensburg stattfinden werden. Die Einladungen werden am 13. Januar 2021 im Bundesanzeiger und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht. Bei der zweiten Anleihegläubigerversammlung ist jeweils kein Quorum für die Beschlussfähigkeit erforderlich.

Weitere Informationen erhalten Sie am 13. Januar 2021 unter https://behrens.ag/anleihe-2015/ und https://behrens.ag/anleihe-2019/.

Joh. Friedrich Behrens AG

Foto: Joh. Friedrich Behrens AG

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Unternehmensanleihe Joh. Friedrich Behrens AG 2019/2024

Unternehmensanleihe Joh. Friedrich Behrens AG 2015/2020

Unternehmensanleihe Joh. Friedrich Behrens AG 2011/2016 (getilgt)

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