Insolvenzverfahren über das Vermögen der ecoConsort eröffnet

Mittwoch, 2. April 2014

Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 531 IN 2288/13 531/542 IN 2288/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ecoConsort AG, Loschwitzer Straße 38, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 28691  vertreten durch den Vorstand Iris Esche vertreten durch den Vorstand Jürgen Klein

– wurde am 01.04.2014 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 47782 31 Telefax: 0351 47782 44

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 13.06.2014 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstanden Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses für den Fall, dass bereits ein Gläubigerausschuss bestellt ist, die in den § 66 InsO (Zwischenrechnungslegung Insolvenzverwalter), § 149 InsO (Anlage von Wertgegenständen),§ 157 InsO (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), § 162 InsO (Betriebsveräußerung),§ 218 InsO (Beauftragung mit der Erstellung eines Insolvenzplans), § 233 InsO (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) geregelten Angelegenheiten, zur Anhörung über die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut und den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäߧ§ 66, 207 InsO, Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne des §§ 271, 272 InsO sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum:Dienstag, 24.06.2014
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude: Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, Saal C 301

Es wird darauf hingewiesen, dass der Berichtstermin ggfs. aus Kapazitätsgründen in Halle 1 der Messen Dresden, Messering 6, 01067 Dresden verlegt werden muss (Einlass ab 08:30 Uhr). Es wird empfohlen, sich ab 06.06.2014 über eine eventuelle Verlegung des Berichtstermins unter www.insolvenzbekanntmachungen.de oder www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/Insolvenzverfahren zu erkundigen. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäߧ 160 InsO als erteilt.

Die Prüfung der angemeldeten Forderungen wird gemäߧ5 Abs. 2 InsO schriftlich durchgeführt. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 04.08.2014 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden Olbrichtplatz 1, schriftlich einzureichen.

Gemäߧ67 InsO wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser besteht aus

1. Rechtsanwalt Günther-Thomas Knüfer, Untere Laube 16, 78462 Konstanz, für die Gläubigergruppe der Anleger
2. Rechtsanwalt Stefan Ettelt, Käthe-Kollwitz-Ufer 82, 01309 Dresden, für die Kleingläubiger
3. Frau Fanny Glaubitz, Eisenacher Str. 3, 01309 Dresden, für die Gläubigergruppe der Arbeitnehmer.

Nach Ablauf des gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

531 IN 2288/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.04.2014

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