+++ INSOLVENZ +++ TERRAGON AG stellt Insolvenzantrag

Donnerstag, 30. Juni 2022


Verkaufsverhandlungen gescheitert – die TERRAGON AG und ihre wesentlichen Tochtergesellschaften werden einen Insolvenzantrag stellen. Das teilte das Unternehmen am gestrigen Abend via Adhoc-Meldung mit. Hintergrund sei, dass unerwartet die Verhandlungen über einen Verkauf des Projekts in Welkerstift Duisburg gescheitert seien, was zur Zahlungsunfähigkeit der wesentlichen Tochtergesellschaft TERRAGON Wohnbau GmbH führe. Alternative Handlungsoptionen dies zu vermeiden bzw. zu beseitigen seien laut TERRAGON nicht mehr ersichtlich. Die TERRAGON AG selber sei zwar nach Angaben des Unternehmens noch zahlungsfähig, das Management habe sich aber für eine Sanierung und Restrukturierung im Insolvenzverfahren entschieden.

Die unbesicherte TERRAGON-Anleihe 2019/24 (WKN: A2GSWY) ist mit einem Zinskupon von 6,50% p.a. ausgestattet und hat eine Laufzeit bis zum 24.05.2024. Die Anleihe hat ein vollständig platziertes Gesamtvolumen von 25 Mio. Euro und notiert am Open Market der Börse Frankfurt. Erst im Mai hatten die Anleihegläubiger des Unternehmens einer temporären Zinsstundung bis Ende 2022 aufgrund eines Liquiditätsengpasses des Unternehmens zugestimmt, dies ist nun hinfällig. Damit trifft es erneut eine Immobilienunternehmen am KMU-Anleihemarkt. Was das für die Anleihegläubiger letztendlich bedeutet, wird sich in den kommenden Wochen und Monaten zeigen. Rechtsanwalt Klaus Nieding wurde unlängst zum Gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger gewählt.

Maßnahmen zur Überwindung des Liquiditätsengpasses erschwert

Wesentliche Maßnahmen zur Überwindung des Liquiditätsengpasses konnten laut TERRAGON nicht wie vorgesehen umgesetzt werden. Insbesondere die allgemeine Situation auf den Immobilienmärkten und die angespannte Lage des Unternehmens haben die Möglichkeiten der Projektverkäufe und die Finanzierung des Unternehmens stark erschwert.

Die vom Management der TERRAGON AG zugesagten, kurzfristigen Maßnahmen zur Überwindung des Liquiditätsengpasses konnten erfolgreich umgesetzt werden. Dazu zählten ein finanzieller Zuschuss der Hauptgesellschafterin, der Held Beteiligungen GmbH, in Höhe von 2,4 Mio. Euro sowie die Zustimmungen der Anleihegläubiger und weiterer wichtiger Gläubiger zur Stundung der Anleihezinsen respektive von Verbindlichkeiten. Die Umsetzung der weiteren notwendigen Maßnahmen war jedoch deutlich erschwert. Potenzielle Käufer für die Projekte im Forward Funding erwarten angesichts der Baukostenexplosion hohe Sicherheiten für die Fertigstellung der Projekte, die TERRAGON aktuell nicht darstellen kann.

Restrukturierung unumgänglich

„Das Insolvenzverfahren öffnet uns den Weg zur Restrukturierung unserer Gesellschaft und wir wollen unsere Finanzierungspartner davon überzeugen, uns auf diesem Weg weiter zu begleiten – auch wenn dies Zugeständnisse von allen Beteiligten erfordert. Wir werden alles tun, um die akquirierten Projekte in der Größenordnung von rund 800 Mio. Euro für die Fortführung unseres Unternehmens zu erhalten“, so Dr. Michael Held, Vorstandsvorsitzender der TERRAGON AG. Der Vorstand werde alle Stakeholder zeitnah über das weitere Verfahren informieren.

Hintergrund: Das Geschäftsmodell von TERRAGON ist nach wie vor valide. Das Service-Wohnen für Senioren ist, insbesondere im Premiumbereich, von einem starken Unterangebot gekennzeichnet. Durch die wirtschaftliche Situation der einkommens- und vermögensstarken Senioren ist es eine risikoarme Asset-Klasse. Die Nachfrage in diesem Marktsegment ist bei den End-Mietern wie bei den institutionellen Investoren ungebrochen.

Anleihen Finder Redaktion.

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TERRAGON AG Anleihe 2019/24

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Kommentare

  1. Hedwig Sarrazin-Strohm

    Was wird aus der Anleihe von 5.000 Euro,die mein nun verstorbener Mann zu meiner Altersabsicherung investiert hat?
    Ich habe nun nur noch etwa 300 Euro,ein Verlust von 4.700 Euro.
    Wenn das Geschäftsfeld von Terragon trotz für mich nicht vorhersehbarer
    Insolvenz so lukrativ und im Prinzip erfolgreich ist,warum wird mir dann als kleiner Anleihenehmer ein solcher Verlust zugemutet,Herr Dr.Heldt?
    Wann und in welchem Umfang werde ich entschädigt?
    Hedwig Sarrazin-Strohm, Buctehudr

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