INKA Beteiligungsverwaltung muss ihre 20 Mio. Euro-Anleihe (A1K0XL) restrukturieren

Montag, 19. November 2018

Mitteilung der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:

INKA Beteiligungsverwaltung muss ihre 20 Mio. Euro-Anleihe restrukturieren

Die INKA Beteiligungsverwaltung GmbH (vormals Admiral Beteiligungsverwaltung GmbH) aus Wiesbaden hat eine Schuldverschreibung (ISIN: DE000A1K0XL0, WKN: A1K0XL) emittiert. Für den 21. November 2018 hat die Gesellschaft ihre Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung eingeladen.

Nach eigenen Angaben befindet sich die INKA Beteiligungsverwaltung GmbH in einer wirtschaftlichen Krise und bittet aus diesem Grunde dem Restrukturierungskonzept zuzustimmen. In den letzten Jahren konnten nicht die für die Rückführung der Schuldverschreibung erforderlichen Umsätze erwirtschaftet werden. Der ursprüngliche Geschäftsgegenstand „Fotodrucker“ war so die Gesellschaft nicht mehr erfolgversprechend. Aus diesem Grund beabsichtigte die Emittentin, Gewinne aus Immobilienprojekten, zu erwirtschaften. Dennoch ist es der Gesellschaft nicht möglich, die Anleihe zurückzuzahlen. Weder die fällige Zinsforderung noch die Rückzahlung ist nach Angaben der Emittentin möglich.

Die Anleihegläubiger sollen nun über verschiedene Rückzahlungsoptionen abstimmen. Diese sehen zum Teil einen Verzicht in Höhe von 40 Prozent des Nennbetrages vor. Ein weiterer Vorschlag sieht die Rückzahlung in Raten über einen Zeitraum von zehn Jahren vor.

Unklar ist bislang, ob die Emittentin ein Sanierungsgutachten in Auftrag gegeben hat. Belastbare Nachweise, welche die Einhaltung der Restrukturierungsziele stützten, sind bislang nicht bekannt.

Die auf das Insolvenz-/Sanierungsrecht sowie auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Buchalik Brömmekamp bietet den Anleihegläubigern nicht nur die Bündelung, sondern auch die Vertretung ihrer Interessen an.

Was müssen Anleger tun?

  1. 1. Anleihegläubiger sollten schon jetzt einen sog. Sperrvermerk bei ihrer Depotbank anfordern, damit sie ein Stimmrecht in der Anleihegläubigerversammlung erhalten. Ohne einen solchen Sperrvermerk kann ein Stimmrecht nicht ausgeübt werden.
  2. 2. Anleihegläubiger, die an der am 21. Novermber 2018 anberaumten Anleihegläubigerversammlung vertreten werden wollen, können der Kanzlei Buchalik Brömmekamp eine entsprechende Vollmacht erteilen, damit diese die Rechte in der Gläubigerversammlung ausübt. Die Stimmrechtsvollmacht finden Investoren unter: https://www.kapitalanlagen-krise.de/

Seit über zehn Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche in und außerhalb des Insolvenzverfahrens und wurde, wie die Kanzlei selbst auch, in anderen Insolvenzverfahren zum gemeinsamen Vertreter im Insolvenzverfahren bestellt.

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Gerne beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir freuen uns, wenn Sie uns per E-Mail: kapitalanlagen@buchalik-broemmekamp.de, per Telefon: 0211 828977-200 oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, mit uns in Verbindung setzen.

Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Foto: pixabay.com

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