InCity Immobilien AG legt weitere Einzelheiten der von der ordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Bar-Kapitalerhöhung fest

Dienstag, 11. August 2015

Pressemitteilung der InCity Immobilien AG:

– Grundkapital soll um EUR 23.818.186,00 auf EUR 42.500.000,00 durch Ausgabe von 23.818.186 neuen Aktien erhöht werden

– Bezugsverhältnis 1:1,27, Bezugspreis je neuer Aktie bei EUR 1,05

– Erwarteter Brutto-Emissionserlös in Höhe von EUR 25.009.095,30

– Vorabplatzierung der neuen Aktien an Hauptaktionärin Haron Holding AG unter dem Vorbehalt der Ausübung der Bezugsrechte der übrigen Altaktionäre kurzfristig und noch vor Beginn vor Bezugsfrist

– Veröffentlichung des Prospekts und Beginn der Bezugsfrist voraussichtlich im Oktober 2015

Der Vorstand der InCity Immobilien AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Bedingungen und Einzelheiten zur Durchführung der am 18. Juni 2015 von der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung festgelegt. Hiernach soll das Grundkapital von EUR 18.681.814,00 um EUR 23.818.186,00 auf EUR 42.500.000,00 erhöht werden. Die Kapitalerhöhung soll im Maximalvolumen von EUR 23.818.186,00 im Wege der Vorabplatzierung unter dem Vorbehalt der Ausübung der Bezugsrechte der übrigen Altaktionäre (subject-to-claw-back) noch vor der Veröffentlichung des Prospekts und dem Beginn der Bezugsfrist kurzfristig durchgeführt werden. Die Gesellschaft hat hierfür im Vorfeld mit der Hauptaktionärin Haron Holding AG und der BHF-BANK Aktiengesellschaft eine Backstop- und Vorabplatzierungsvereinbarung abgeschlossen. Das Bezugsverhältnis wurde auf 1:1,27 und der Bezugspreis auf EUR 1,05 festgelegt, der Gesellschaft wird damit voraussichtlich kurzfristig ein Brutto-Emissionserlös von EUR 25.009.095,30 zufließen. „Die Bereitschaft unseres Großaktionärs Haron Holding AG, alle neuen Aktien zu zeichnen, ist ein außerordentlicher Vertrauensbeweis“, sagt CEO Michael Freund. „Mit dieser Transaktion erreicht unser Unternehmen zudem eine neue Entwicklungsstufe.“

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hatte am 18. Juni 2015 dem mit der Tagesordnung veröffentlichten Vorschlag der Verwaltung zur Durchführung dieser Kapitalerhöhung zugestimmt. Dem Beschluss zufolge soll das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre und Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge von derzeit EUR 18.681.814,00 um bis zu EUR 23.818.186,00 auf bis zu EUR 42.500.000,00 erhöht werden. Dies soll durch Ausgabe von bis zu 23.818.186 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erfolgen. Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Bezugspreis, die auf Basis des angestrebten Bruttoemissionserlöses von EUR 25.009.095,30 zu errechnende tatsächliche Anzahl der neuen Aktien und das Bezugsverhältnis sowie die weiteren Bedingungen der Ausgabe der neuen Aktien festzusetzen. Des Weiteren wurde der Vorstand ermächtigt, die neuen Aktien auch bereits vor Beginn der Bezugsfrist privaten und institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung unter dem Vorbehalt der Ausübung des Bezugsrechts der Aktionäre zum Bezugspreis zur Zeichnung anzubieten (Pre-Placement subject-to-claw-back).

Die InCity Immobilien AG hatte sich kurzfristig entschlossen, weitere Immobilien zum Ausbau ihres Bestandsportfolios zu erwerben und benötigt daher den angestrebten Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung möglichst umgehend. Zu diesem Zweck soll die Kapitalerhöhung im Maximalvolumen von EUR 23.818.186,00 im Wege der Vorabplatzierung unter dem Vorbehalt der Ausübung der Bezugsrechte der Altaktionäre (subject-to-claw-back) noch vor der Veröffentlichung des Wertpapierprospekts und des öffentlichen Bezugsangebots durchgeführt werden. Der Vorstand der InCity Immobilien AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats nunmehr das Volumen der Kapitalerhöhung, den Bezugspreis auf EUR 1,05 je Aktie und das Bezugsverhältnis auf 1:1,27 festgelegt.

Die InCity Immobilien AG hat mit der Hauptaktionärin Haron Holding AG und der BHF-BANK Aktiengesellschaft eine Backstop- und Vorabplatzierungsvereinbarung abgeschlossen. In dieser Vereinbarung hat die Haron Holding AG auf ihr mittelbares Bezugsrecht zum Bezug der auf sie entfallenden 16.607.595 neuen Aktien verzichtet und sich gleichzeitig verpflichtet, diesen Teil der neuen Aktien direkt von der Gesellschaft zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie zu zeichnen und den Bezugspreis an die Gesellschaft abzuführen. Die Haron Holding AG hat sich in der Backstop- und Vorabplatzierungsvereinbarung darüber hinaus verpflichtet, die übrigen 7.210.591 neuen Aktien nach Zeichnung und Übernahme durch die BHF-Bank Aktiengesellschaft von dieser unter dem Vorbehalt der Bezugsrechtsausübung der übrigen Aktionäre der Gesellschaft im Wege der Vorabplatzierung zum Bezugspreis zu erwerben und diejenige Anzahl an neuen Aktien, hinsichtlich derer die übrigen Aktionäre ihre Bezugsrechte ausüben, auf die BHF zurück zu übertragen. Diese neuen Aktien werden zur Sicherstellung des Rückübertragungsanspruchs bis zum Abschluss des Bezugsangebots auf einem Sperrdepot der BHF-BANK Aktiengesellschaft verwahrt.

Auf der Grundlage des angestrebten Bruttoemissionserlöses in Höhe von maximal EUR 25.009.095,30 soll die Kapitalerhöhung im Maximalvolumen von EUR 23.818.186,00 durch Ausgabe von 23.818.186 neuen Aktien durchgeführt werden. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in Kürze erfolgen wird. „Damit haben wir nun die notwendigen Mittel, mit unserem Unternehmen in eine neue Dimension zu wachsen“, so CEO Michael Freund.

Die 7.210.591 neuen Aktien sollen den Aktionären (mit Ausnahme der Haron Holding AG) unverzüglich nach Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dessen Veröffentlichung zum festgelegten Bezugsverhältnis und Bezugspreis von EUR 1,05 zum Bezug angeboten werden. Die Bezugsfrist soll zwei Wochen betragen. Die Bezugsfrist wird voraussichtlich im Oktober 2015 beginnen. Die Gesellschaft wird zur gegebenen Zeit weitere Details veröffentlichen.

InCity Immobilien AG

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