Hylea plant zweite AGV am 27.09.21 – Änderungen von Anleihezins und -Laufzeit sollen mit gem. Vertreter verhandelt werden

Termin anvisiert – die Hylea Group S.A. plant die zweite Gläubigerversammlung (AGV) für ihre 7,25 %-Unternehmensanleihe 2017/22 (ISIN: DE000A19S801) am 27. September 2021 in Frankfurt am Main einzuberufen. Eine Beschlussfassung an der ersten Gläubigerversammlung war am 28. Juni 2021 am notwendigen Teilnahmequorum (mind. 50% des ausstehenden Anleihevolumens) gescheitert. Hylea wird nach eigenen Angaben in der zweiten Gläubigerversammlung allerdings nicht an ihren Vorschlägen zu Änderungen der Anleihebedingungen bzgl. Zinssatz und Laufzeit festhalten, sondern diese mit den Gläubigern neu verhandeln. Hylea hatte ursprünglich eine Laufzeit-Verlängerung der Anleihe bis 2029 bei einem reduzierten Zinssatz von 4,25% p.a. vorgeschlagen.
Da der Paranussproduzent nach eigenen Angaben nicht gewährleisten könne, die unter den derart geänderten Anleihebedingungen geschuldeten Zahlungen tatsächlich künftig leisten zu können, sollen die erforderliche Änderungen der Anleihebedingungen und ggf. weitere Restrukturierungsmaßnahmen nun mit dem in der Gläubigerversammlung zu bestellenden gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger verhandelt und abgeschlossen werden.
INFO: Die Gläubigerversammlung soll in den Räumen des Notariats Funke Mühe Partnerschaft Rechtsanwälte und Notare, Taunusanlage 17, 60325 Frankfurt am Main stattfinden und um 12:00 Uhr (MESZ) beginnen. Die Einladung wird voraussichtlich am 9. September 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und neben weiteren Informationen auch auf der Website des Unternehmens, www.hylea.com, zum Abruf bereitstehen.
Anleihen Finder Redaktion.
Foto: HYLEA Group S.A.
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