Huber Automotive AG erläutert geplanten Forderungsverzicht und Zinsstundung für Anleihe

Freitag, 28. März 2025


Mitteilung der Huber Automotive AG an Anleihegläubiger:

Information zur Abstimmung über den Forderungsverzicht und die Zinsregelung der Huber Automotive Anleihe (ISIN: DE000A2TR430)

Die Huber Automotive AG hat am 21.03.2025 zur Abstimmung über zwei wesentliche Punkte eingeladen:

  1. 1. Die Zustimmung zu dem Beschluss – Forderungsverzicht in Höhe von 50 % auf den Nennwert der Anleihe und zwar mit einem Besserungsanspruch,

  1. 2. sowie zur Stundung sämtlicher Zinsen bis zum Endfälligkeitstag der Anleihe.

Zur konkreten Darstellung der Sachlage und um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen, möchte die Emittentin im Folgenden die Hintergründe und Zusammenhänge dieser Maßnahmen sowie die relevanten Bedingungen der Anleihe im Detail erläutern:

Zur Entlastung des Unternehmens hat sich der Mehrheitsgesellschafter bereiterklärt, einen erheblichen Teil der bestehenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bis zu einer Höhe von EUR 10 Mio. zu übernehmen, sofern auch die Anleihegläubiger den vorgeschlagenen Sanierungsbeitrag leisten. Diese kurzfristigen Lieferantenverbindlichkeiten sollen dadurch in ein langfristiges, nachrangiges Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt umgewandelt werden. Die Lieferanten werden dabei nicht ausbezahlt, sondern sollen bei einer Haftungsübernahme durch den Mehrheitsgesellschafter einem verlängerten Zahlungsziel, das über die Fälligkeit der Anleihe hinausgeht, zustimmen.

Durch die Schuldübernahme durch den Mehrheitsgesellschafter und durch dessen Rangrücktrittsvereinbarung tritt dieses substituierende Darlehen im Rang hinter die Anleihe zurück. Gleichzeitig wird es bilanziell als eigenkapitalnahe Finanzierung eingestuft, was zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Eigenkapitalausstattung in entsprechender Höhe führt.

Der Mehrheitsgesellschafter hat im Kalenderjahr 2024 bereits mehr als 6,5 Mio. EUR dem Unternehmen als Kapital zugeführt, darüber hinaus wird der Gesellschafter für seine Rangrücktrittsdarlehen einen Forderungsverzicht mit Besserungsanspruch aussprechen für den Fall, dass zukünftig weitere Verluste ausgeglichen werden müssen.

Der vorgesehene Forderungsverzicht der Anleihegläubiger wird mit einem Besserungsanspruch ausgestattet. Dieser sieht vor, dass der erlassene Betrag ganz oder teilweise wieder auflebt, sobald die Gesellschaft kumuliert einen Bilanzgewinn von über 1 Mio. EUR erzielt. In diesem Fall wird der den Betrag von 1 Mio. EUR übersteigende Jahresüberschuss an die Anleihegläubiger ausgeschüttet. Der Anspruch gilt für Geschäftsjahre, die in der Zeit von 2027 bis einschließlich 2037 enden. Die finale Ausschüttung kann bis zum 31. Dezember 2038 erfolgen (Dokumentation im Jahresabschluss).

Sofern kein testierter Jahresabschluss vorliegt, erfolgt die Auszahlung auf Basis eines vorläufigen Jahresabschlusses.

Die Zinszahlung über 7,5 % p.a. auf die ausstehende Anleihe ab dem 16. April 2024 bis 15. April 2025, sowie der Zinsbetrag für den Zeitraum vom 16. April 2025 bis 15. April 2027 auf die anteilig reduzierte Anleihe (aufgrund des Forderungsverzichts) werden zusammen mit dem verbleibenden werthaltigen Anleihebetrag zum Endfälligkeitstag am 16. April 2027 zur Zahlung fällig.

Gesellschafter und zukünftige Investoren können erst dann Ausschüttungen (z. B. Dividenden) erhalten, wenn der Anspruch aus dem Besserungsschein vollständig erfüllt wurde.

Für den entgangenen Zins erhalten die Anleihegläubiger im Rahmen des Besserungsanspruches zusätzlich eine Entschädigungszahlung. Diese beläuft sich auf 20 % des unter dem Besserungsanspruchs zu zahlenden Betrags. 15% entfallen auf die ausgefallenen Zinsen, 5% sind als eine zusätzliche Entschädigung gedacht.

Die Emittentin und der Mehrheitsgesellschafter tragen keine Verantwortung für die außergewöhnlichen Belastungen durch die Corona-Pandemie, Halbleiterkrise, den Krieg in der Ukraine oder den Markteinbruch bei E-Fahrzeugen. Dennoch zeigt die vorgesehene Schuldübernahme durch den Mehrheitsgesellschafter, dass die Bereitschaft vorhanden ist, neben den bereits eingebrachten Finanzmitteln eine weitere umfangreiche persönliche Haftung zu übernehmen und einen erheblichen Beitrag zur Restrukturierung und Stabilisierung des Unternehmens zu leisten, sofern auch die Anleihegläubiger den vorgeschlagenen Sanierungsbeitrag leisten.

Die Emittentin ist davon überzeugt, damit eine ausgewogene Basis herzustellen, die die Interessen der Anleihegläubiger als auch die Anforderungen potenzieller Investoren berücksichtigt, um damit eine Grundlage für Neubeauftragungen schaffen zu können.

Huber Automotive AG

Titelfoto: pixabay.com

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