Huber Automotive AG plant weitere Restrukturierungsmaßnahmen: Anleihegläubiger sollen auf 50% verzichten

Finanzielle Restrukturierung
Die Huber Automotive AG schlägt ihren Anleihegläubigern eine weitere finanzielle Restrukturierung vor, um die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens zu sichern. Die vom Unternehmen vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten einen Zinsaufschub bis zur Endfälligkeit der verlängerten Anleihe 2019/27 (ISIN: DE000A2TR430), einen Verzicht der Anleihegläubiger auf 50 % der Rückzahlungsansprüche sowie einen Besserungsschein. Falls das Unternehmen in den Jahren 2027 bis 2037 einen Bilanzgewinn von über einer Million Euro erzielt, können bis zu 50 % der Forderungen wieder aufleben. Die Anleihegläubiger werden zu einer Abstimmung über die vorgeschlagenen Maßnahmen aufgefordert. Nach Angaben aus dem vergangenen Jahr beträgt das ausstehende Volumen der Huber Automotive-Anleihe 2019/27 noch 20,46 Mio. Euro.
Aufgrund eines erheblichen Umsatzrückgangs um rund 58 % im Geschäftsjahr 2023/2024 auf etwa 38,9 Mio. Euro sowie der anhaltend schwierigen Marktlage, insbesondere durch die Kaufzurückhaltung bei Elektrofahrzeugen, ist das Unternehmen derzeit nicht profitabel und auf externe Finanzmittel angewiesen.
Vorgesehene Maßnahmen für Anleihegläubiger:
- – Zinsaufschub bis zur Endfälligkeit am 16. April 2027.
- – Verzicht auf 50 % der Rückzahlungsansprüche.
- – Besserungsschein: Falls das Unternehmen in den Jahren 2027 bis 2037 einen Bilanzgewinn von über 1 Mio. EUR erzielt, können bis zu 50 % der Forderungen wieder zurückerhalten werden. Zudem soll eine Entschädigung für den Zinsverlust gewährt werden.
Mehrheitseigentümer übernimmt Teilleistungen
Zusätzlich hat sich der Mehrheitseigentümer bereit erklärt, bestehende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5 bis 10 Mio. Euro zu übernehmen und diese in ein langfristiges, zinsfreies Darlehen mit Rangrücktritt umzuwandeln. Sollte das Unternehmen weiterhin Bilanzverluste verzeichnen, will der Mehrheitseigentümer zudem auf Forderungen aus seinen Darlehensansprüchen verzichten. Darüber hinaus plant die Huber Automotive AG den Teilverkauf aktivierter Projekte oder den Einstieg eines Investors, um die Liquidität zu sichern.
Anleihegläubigerversammlung
Die Anleihegläubiger der Huber Automotive AG hatten erst im vergangenen Jahr einer Laufzeit-Verlängerung um drei Jahre und anderen Anpassungen der Anleihebedingungen abgestimmt. Nun sollen sie über den neuen Vorschlag im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung am 21. März 2025 entscheiden. Die schriftliche Stimmabgabe ist vom 7. bis 9. April 2025 per Post, Telefax oder E-Mail möglich. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die finanzielle Stabilität der Huber Automotive AG wiederherzustellen und eine langfristige Perspektive für das Unternehmen und seine Gläubiger zu schaffen. Sollte das erforderliche 50%-Quorum bei dieser Stimmabgabe nicht erreicht werden, wird kurzfristig zu einer (zweiten) Präsenzversammlung eingeladen werden.
- – Abstimmung ohne Versammlung am 21. März 2025 per Bundesanzeiger und Webseite.
- – Schriftliche Stimmabgabe vom 7. bis 9. April 2025 per Post, Telefax oder E-Mail möglich.
Kontaktdaten:
Dr. Karl-Thomas Stopp
Abstimmungsleiter
Mock Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Uhlandstr. 6, 10623 Berlin
Fax: +49 (0) 30 210 21-111
E-Mail: abstimmungsleiter@mock-rechtsanwaelte.de
Anleihen Finder Redaktion.
Titelfoto: pixabay.com
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