Green City AG: Rechtsanwalt Axel Bierbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt
Pressemitteilung der Green City AG:
Vorläufiger Insolvenzverwalter für die Green City AG bestellt
Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 26.01.2022 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Green City Aktiengesellschaft angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Axel Bierbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Herr Rechtsanwalt Bierbach wird sich zunächst einen Überblick über die Situation verschaffen, das Vermögen der Schuldnerin sichern und alle Möglichkeit prüfen, um das Unternehmen fortzuführen und dadurch die Unternehmenswerte zu bewahren.
Green City AG
Foto: pixabay.com
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