GOLDEN GATE GmbH i.I.: Abstimmung über Abschlagszahlung in Höhe von 7,0 Mio. Euro

Freitag, 3. November 2017

Pressemitteilung der One Square Advisory Services GmbH:

Die One Square Advisory Services GmbH, in ihrer Eigenschaft als gemeinsamer Vertreter der EUR 30,0 Mio. Anleihe (WKN: A1KQXX ISIN: DE000A1KQXX5), informiert die Anleihegläubiger der Golden Gate GmbH i.I. über die Einberufung einer Abstimmung ohne Versammlung für den Zeitraum vom 11. Dezember 2017 (00.00 Uhr MEZ) bis zum 13. Dezember 2017 (24.00 Uhr MEZ).

Hintergrund der Abstimmung ist eine durch den Insolvenzverwalter beabsichtige Abschlagszahlung in Höhe von EUR 7,0 Mio. (ca. 21% des Nominalwerts) aus Erlösen aus Masseverwertungen, die den Anleihegläubigern zufließen soll. Nach derzeitigem Stand würde der Insolvenzverwalter die Erlöse anteilig sowohl auf die Nominalforderung der Anleihegläubiger über EUR 1.000,00 je Schuldverschreibung sowie auf die zur Insolvenztabelle angemeldeten Zinsforderungen der Anleihegläubiger ausschütten. Dies hätte einen „Teilverlust“ für die Anleihegläubiger zur Folge, da nach Auskunft der Finanzbehörden München die GOLDEN GATE GmbH i.I. in diesem Fall verpflichtet wäre, Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf die Zinszahlungen seit dem 11. Oktober 2013 einzubehalten und abzuführen. Stimmen die Anleihegläubiger hingegen einem Rangrücktritt hinsichtlich ihrer Zinsforderungen zu und erklärt der gemeinsame Vertreter stellvertretend diesen, kann der Insolvenzverwalter ohne Einbehalt die zur Ausschüttung stehende Summe an die Anleihegläubiger als Rückzahlung auf die Nominalforderung weitergeben. Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sind dann nicht abzuführen.

Neben der Abstimmung über die Erklärung eines Rangrücktritts, hat der Insolvenzverwalter einen Sachstandsbericht, in dem er über den Fortgang des Verfahrens berichtet, angekündigt. Sobald dieser Bericht vorliegt, wird die One Square Advisory Services GmbH Anleihegläubiger entsprechend informieren.

Anleihegläubiger, die an der Abstimmung teilnehmen möchten, müssen Ihre Stimme im genannten Zeitraum vom 11. Dezember 2017 (00.00 Uhr MEZ) bis zum 13. Dezember 2017 (24.00 Uhr MEZ) in Textform (§ 126 b des Bürgerlichen Gesetzbuches) gegenüber dem Abstimmungsleiter einreichen. Die vollständige Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung ist ab dem 02. November 2017 im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Internetseite des gemeinsamen Vertreters unter http://www.onesquareadvisors.com/ in der Rubrik „Anleihe / Golden Gate“ verfügbar. Sämtliche, für die Abstimmung notwendigen Dokumente, sind ebenfalls auf der Homepage des gemeinsamen Vertreters zum Download bereitgestellt.

Bei Rückfragen steht die One Square Advisory Services GmbH allen Anleihegläubigern, insbesondere unter goldengate@onesquareadvisors.com, zur Verfügung.

One Square Advisory Services GmbH

Foto: pixabay.com

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