Geschlossene Fonds – Anleihen – Genussrechte: Welcher Weg führt zum Anlageziel?

Mittwoch, 8. Februar 2012

In Zeiten von Kreditklemme und Bankenkrise sind alternative Finanzierungsformen bei mittelständischen Unternehmen so beliebt wie nie zuvor. Immer mehr Emittenten konkurrieren um die Gelder von Privat-Investoren und entsprechend haben die Anleger die Qual der Wahl. Sie müssen sich nicht nur entscheiden, welches Unternehmen sie für eine Investition wählen, sondern auch, in welcher Form diese Anlage erfolgen soll.

Angeboten werden neben Unternehmensanleihen – auch Inhaberschuldverschreibungen genannt – vor allem geschlossene Fonds und Genussrechte – drei Modelle, denen in der Regel das gleiche Prinzip zu Grunde liegt: Der Anleger überlässt dem Emittenten einmalig einen bestimmten Geldbetrag und erhält dafür regelmäßig Zinsen sowie die Rückzahlung des Geldes am Ende der Laufzeit. Doch damit enden die Gemeinsamkeiten auch schon, denn inentscheidenden Punkten weichen die drei Konzepte grundsätzlich voneinander ab.

Anleihegläubiger haben Vorrang

So übernimmt der Anleger bei geschlossenen Fonds beispielsweise eine völlig andere Rolle als ein Anleihegläubiger. „Bei geschlossenen Fonds wird der Anleger selbst zum Unternehmer. Er ist als Kommanditist direkt am Unternehmen beteiligt und sein Investment in das Unternehmen teilt daher dessen Schicksal“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Oliver Zander von der Münchner Kanzlei GÖRG. „Überdies haftet er persönlich bis zu dem im Handelsregister eingetragenen bzw. im Treuhandvertrag vereinbarten Betrag. Der Anleihegläubiger dagegen wird nicht zum Unternehmer, sondern ist mit einem Darlehensgeber vergleichbar. Eine persönliche Haftung besteht nicht. Die Forderungen der Anleihegläubiger gehen denen der Kommanditisten vor – daher sind im Fall einer Insolvenz die Anleihegläubiger im Vorteil.“ Mehr Risiko für die Fonds-Anleger also. Dem stehen jedoch auch höhere Gewinnchancen gegenüber. Denn: Steigt z. B. der Preis einer Immobilie, die von einem geschlossenen Immobilienfonds gehalten wird, kann der Fonds sie verkaufen und den zusätzlichen Gewinn an die Anleger ausschütten. Ein Anleihegläubiger wäre an diesem Gewinn nicht beteiligt, er bekäme nur den fest vereinbarten Zins auf sein Darlehen.

Investition in kalkulierbare Projekte

Ulrich Leistner von der Unternehmensberatung Progredius Finance Experts gibt jedoch zu bedenken: „Geschlossene Fonds sind regelmäßig ‚gehebelt‘. Dies bedeutet, dass der Investor praktisch nur das Eigenkapital für ein Investment (z.B. Immobilie, Schiffe, Solarparks,Windparks) einzahlt, welches dann mit einem ordentlichen Anteil an Fremdkapital (üblicherweise gut besicherte Bankkredite) gehebelt wird. Der Investor trägt also das mit Abstand größte Verlustrisiko. Damit eignet sich das Investment in geschlossene Fonds aus Anlegersicht nur für wirklich sehr gut kalkulierbare Projekte. Wie gut oder schlecht selbst solide Projekte in einer Stress-Situation aussehen, kann man an der Entwicklung  geschlossener Immobilien- und Schiffsfonds gut ablesen. In der aktuellen konjunkturellen Krise haben die Investoren – beispielsweise durch das Einbrechen von Charterraten für Schiffe – schnell ihr gesamtes Kapital verloren, während die finanzierenden Banken immerhin noch eine Chance auf einen Verwertungserlös aus dem Verkauf der Schiffe behalten.“

Genussrechte sind Mezzanine- Kapital

Genussrechte wiederum stehen durch ihre Ausgestaltung meist zwischen einer Anleihe und einer Beteiligung über einen geschlossenen Fonds und gehören somit zum „Mezzanine- Kapital“ (Mezzanine: „Zwischengeschoss“). Hier wird der Gläubiger zwar nicht zum Gesellschafter des Unternehmens, nimmt aber trotzdem an dessen Gewinn oder Verlust (meist bis zur Höhe der Einlage) teil. So bekommt er seine Zinsen oft nur dann in voller Höhe ausgezahlt, wenn das Unternehmen einen entsprechenden Gewinn erzielt hat. Andererseits wird bei gutem Geschäftsverlauf oft ein Bonuszins gewährt. Generell gilt: Da die Ausgestaltung von Genussrechten nicht rechtlich geregelt ist, ist hier eine Vielzahl von Regelungen möglich, weswegen der Anleger die Genussrechtsbedingungen vor einer Investition genau studieren oder sich professionell beraten lassen sollte.
Für den Emittenten sind Genussrechte dann besonders interessant, wenn die eingesammelten Gelder als Eigenkapital ausgewiesen werden können – denn dies sichert dem Unternehmen Vorteile bei Kredit- Verhandlungen mit der Hausbank. Damit Genussrechtskapital den Charakter wirtschaftlichen Eigenkapitals hat, müssen die vier folgenden Kriterien erfüllt sein: die Erfolgsabhängigkeit der Vergütung, die Teilnahme des Anlegers am Verlust bis zur vollen Höhe, die Langfristigkeit der Kapitalüberlassung (mind. 5 Jahre) sowie die Nachrangigkeit der Forderung im Insolvenz- oder Liquidationsfall gegenüber allen Gläubigern.

Laufzeit und Mindestbeteiligung sind bei geschlossenen Fonds höher

Grund und Gegenstand einer Anleihenemission sind meist Expansionspläne des Unternehmens. Die Zahlung der Zinsen sowie die Erstattung des geliehenen Kapitals sollen durch die Gewinne aus den alten sowie neuen Geschäftsbereichen erfolgen. Bei einem geschlossenen Fonds dagegen, wird nicht in das Unternehmen selbst, sondern in einen wirtschaftlich abgrenzbaren Gegenstand investiert, wie eine Immobilie, ein Schiff oder einen Windpark.Auch weichen Laufzeit und Mindestbeteiligung der Modelle voneinander ab, so dass verschiedene Anlegergruppen im Fokus stehen. Während eine Investition in mittelständische Anleihen meist schon ab 1.000 Euro möglich ist, geht es bei geschlossenen Fonds in der Regel erst ab 5.000 Euro bis 10.000 Euro los. Das Gleiche gilt für die Laufzeit: Während Anleihen meist über etwa 5 Jahre laufen, bekommt der Anleger bei geschlossenen Fonds sein Kapital oft erst nach 10 bis 30 Jahren zurück.

Anleger haben verschiedene Schwerpunkte

Die Windwärts Energie GmbH, ein Full-Service-Dienstleister im Bereich erneuerbare Energien, hat ihre Projekte 10 Jahre lang über geschlossene Fonds finanziert. 2006 begann das Unternehmen aus Hannover damit, auch Genussrechte zur Zeichnung anzubieten. Björn Dosdall, Unternehmenssprecher der Windwärts Energie GmbH erläutert: „Die Wahrnehmung von Vor- und Nachteilen sind oft sehr subjektiv. Wem Stimm- und Kontrollrechte wichtig sind, der wird einen geschlossenen Fonds zeichnen, weil er bei Genussrechten keine Möglichkeit der Mitbestimmung hat. Wer sich eine vergleichsweise kurze Laufzeit mit gut kalkulierbaren jährlichen Zinszahlungen wünscht, für den werden Genussrechte interessant sein. Dafür bietet der geschlossene Fonds den Vorteil, dass ein Anleger ganz genau weiß, an welchem Standort er in welche  Energieerzeugunganlage investiert. Zeichner von Genussrechten wissen in der Regel nicht, in welche konkreten Projekte ihr Kapital fließt. Sie vertrauen dem Unternehmen, dass es die richtigen Investitionsentscheidungen trifft.“ Der Schwerpunkt der Windwärts Energie GmbH, so Dosdall, verlagere sich von geschlossenen Fonds jedoch immer mehr in Richtung Emission von Genussrechten.
Auch Europas größter Produzent von Holzpellets, die German Pellets GmbH, hat Erfahrung mit mehreren alternativen Finanzierungsformen gemacht. Das Unternehmen aus Wismar legte 2010 sein Genussrechtsprogramm auf, 2011 folgte dann eine Unternehmensanleihe im Volumen von 80 Millionen Euro, die bereits nach wenigen Tagen vollständig platziert war. Carsten Scholz, Leiter der Investorenbetreuung und Kapitalakquisition bei German Pellets: „Die beiden Instrumente ergänzen sich. Genussrechte bieten insbesondere für den Mittelstand eine alternative und ergänzende Finanzierungsmöglichkeit, weil sie das Eigenkapital stärken.Dies ist für ein mittelständisches Unternehmen ein strategischer Erfolgsfaktor, insbesondere wenn es so stark wächst wie das unsere. Für eine Anleihe spricht die Handelbarkeit an der Börse und die Möglichkeit, neben dem klassischen Privatanleger auch institutionelle Anleger anzusprechen. Ferner haben wir natürlich mit der Anleiheemission auch an Bekanntheit gewonnen. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Faktor.“

Anleger sollten sich von Trends frei machen

Dr. Oliver Zander, der Emittenten geschlossener Fonds berät und bereits einige Mittelstandsanleihen aufgelegt hat, beobachtet, dass Investoren wie in der Modebranche bestimmten Trends folgen, die sich schwer vorhersagen lassen. „Die Branche der geschlossenen Fonds hat seit einigen Jahren geringere Platzierungszahlen, obwohl die seriösen Anbieter durchaus attraktive Investments bieten. Dagegen erlebte der Markt für Mittelstandsanleihen in den letzten beiden Jahren einen Boom“, weiß der Branchenexperte. „Erklären lässt sich beides nicht – auch im Bereich der Mittelstandsanleihen gibt es einige Unternehmen, bei denen die Rückzahlung der Anleihe angesichts der geschäftlichen Entwicklung fraglich erscheint. Für Investoren gilt: man sollte unabhängig von Trends nüchtern jedes Investment genau prüfen und die Vor- und Nachteile abwägen. Alle drei Anlagearten – Mittelstandsanleihen, geschlossene Fonds und Genussrechte – eignen sich ohnehin nur als Beimischung zu einem größeren Portfolio, da alle drei Investmentklassen für sich allein genommen in der Regel ein hohes Risiko aufweisen.“

Anleihen: Junk und Quality?

Auch Unternehmensberater Ulrich Leistner weist auf ein „eigenkapitalnahes“ Investitionsrisiko in allen drei Anlageformen hin. Ob die Verzinsung – häufig im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich – adäquat ist, müsse man jeweils im Einzelfall prüfen. Leistner: „Perspektivisch gehe ich davon aus und hoffe, dass sich der Markt von Mittelstandsanleihen früher oder später in zwei Untersegmente teilen wird: „Junk“ und „Quality“. Wann dies geschehen wird, bleibt abzuwarten. Wenn sich ein Emittent als dem Quality-Segment zugehörig etabliert hat, dürfte für ihn die Anleihe ein dauerhaft probates Finanzierungsinstrument sein.“

Anleihen Finder Redaktion

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