German Pellets GmbH: Unternehmensrating offiziell auf „Default“ gesetzt – Amtsgericht Schwerin akzeptiert Gläubigerausschuss nicht
Nicht wirklich überraschend, aber dennoch zu erwähnen, ist die offizielle Herabstufung des Unternehmensratings der German Pellets GmbH von „C“ (watch) auf „D“ wie Ausfall bzw. Default. Das teilt die Ratingagentur Creditreform auf ihrer Homepage mit und verweist dabei auf den vom Pellets-Unternehmen gestellten Insolvenzantrag.
Gläubigerausschuss nicht akzeptabel
Unterdessen wird die Sachlage bezüglich der vorerst gescheiterten Insolvenz in Eigenverwaltung, welche die German Pellets GmbH weiterhin anstrebt, etwas klarer.
Dem Onlineportal der ARD zufolge hat das Amtsgericht Schwerin die endgültige Entscheidung über die Art des Insolvenzverfahrens der German Pellets GmbH zunächst vertagt, weil es den vom Unternehmen präsentierten Gläubigerausschuss nicht akzeptiert. Die öffentliche Rundfunkanstalt bezieht sich dabei auf einen Sprecher von German Pellets-Interimsgeschäftsführer Frank Günther. Die Insolvenz in Eigenverwaltung wurde vom Gericht daher zunächst abgelehnt.
Der Gläubigerausschuss soll den Insolvenzverwalter unterstützen und ihn gleichsam kontrollieren. Da der Ausschuss alle Geschädigten vertreten soll, muss er der Anlegerstruktur entsprechend zusammengesetzt werden. Dies sei im Fall von German Pellets „sehr unübersichtlich“, so die Direktorin der Amtsgerichts Schwerin Monika Köster-Flachsmeyer zur ARD.
Am vergangenen Mittwoch, den 10. Februar 2016 hatte die German Pellets GmbH beim Amtsgericht Schwerin einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung könnte das German Pellets-Management unter Aufsicht eines Sachverwalters selbst die Rettung in Angriff nehmen. Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde vom Gericht die Anwältin Bettina Schmudde von der Kanzlei White & Case bestellt.
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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.
Foto: German Pellets GmbH
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