Friedola Gebr. Holzapfel GmbH: Anleihegläubigerversammlung voraussichtlich beschlussunfähig
Pressemitteilung der friedola Gebr. Holzapfel GmbH:
Anleihegläubigerversammlung voraussichtlich beschlussunfähig
Die friedola Gebr. Holzapfel GmbH teilt nach Ablauf der Anmeldefrist mit, dass die Anleihegläubigerversammlung am kommenden Donnerstag, den 1. Oktober 2015, voraussichtlich nicht beschlussfähig sein wird.
Im Falle der Beschlussunfähigkeit wird das Unternehmen zur 2. Anleihegläubigerversammlung einladen, die voraussichtlich am 28. Oktober 2015 stattfinden wird.
Die friedola Gebr. Holzapfel GmbH bittet die Anleihegläubiger sich hierfür rechtzeitig anzumelden.
friedola Gebr. Holzapfel GmbH