FCR plant Wechsel ins Börsensegment „Scale“ und prüft Aktienrückkauf

Dienstag, 24. März 2026 Lesezeit: 2 Minuten Adhoc-Mitteilungen, Allgemein

Adhoc-Meldung der FCR Immobilien AG:

FCR Immobilien AG beschließt Wechsel vom regulierten Markt (General Standard) in das Börsensegment Scale sowie Prüfung und Vorbereitung eines möglichen Aktienrückkaufprogramms 

Die FCR Immobilien AG („FCR“, ISIN DE000A1YC913) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Wechsel der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft vom regulierten Markt (General Standard) in das Freiverkehrssegment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse vorzubereiten und die hierfür erforderlichen Anträge zu stellen.

Mit dem Segmentwechsel verfolgt die Gesellschaft das Ziel, den mit der Notierung im regulierten Markt verbundenen regulatorischen und administrativen Aufwand zu reduzieren und ihre Kapitalmarktpräsenz zugleich weiterhin an der Frankfurter Wertpapierbörse aufrechtzuerhalten. Scale ist ein Segment des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse.

Der Vorstand beabsichtigt, bei der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt zu beantragen und parallel bzw. daran anschließend die Einbeziehung der Aktien in das Segment Scale zu veranlassen, vorbehaltlich der Erfüllung sämtlicher hierfür maßgeblichen Voraussetzungen.

Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt über den weiteren Verlauf des Verfahrens entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.

Des Weiteren hat die FCR Immobilien AG heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Umsetzung eines Aktienrückkaufprogramms auf Grundlage der von der Hauptversammlung am 20. Mai 2025 beschlossenen Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu prüfen und vorzubereiten.

Ein Beschluss über die tatsächliche Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms ist mit diesem Beschluss nicht verbunden. Die Entscheidung über eine etwaige Durchführung sowie über Umfang, Volumen und weitere Einzelheiten eines möglichen Aktienrückkaufprogramms bleibt einer gesonderten Beschlussfassung vorbehalten.

FCR Immobilien AG

Foto: FCR Immobilien AG (Symbolbild)

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