Fair Value REIT-AG: Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG beschlossen

Mittwoch, 28. Oktober 2015

Adhoc-Mitteilung der Fair Value REIT-AG:

Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG beschlossen

Fair Value REIT-AG

Leopoldstraße 244
80807 München
WKN: A0MW97

ISIN: DE000A0MW957

Vorstand und Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG („Fair Value“) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG („DEMIRE“) vom 14. Oktober 2015 einstimmig beschlossen.

Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen das Angebot und begrüßen nochmals ausdrücklich die Möglichkeit, den nächsten Wachstumsschritt durch den Zusammenschluss mit der DEMIRE gehen zu können und den führenden deutschen Gewerbeimmobilien-Spezialisten mit Fokus auf deutsche Sekundärstandorte zu schaffen.

Vorstand und Aufsichtsrat halten die von der DEMIRE angebotene Gegenleistung von zwei (2) DEMIRE-Aktien für eine (1) Fair Value-Aktie in Bezug auf die darin enthaltene Prämie auf den Börsenkurs und den EPRA NAV der Fair Value vorbehaltlich des noch ausstehenden Vollzugs des T6-Portfolios und des Eintritts der diesbezüglich getroffenen Annahmen durch die DEMIRE für angemessen.

Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass die Angemessenheit der Gegenleistung vom Vollzug des Erwerbs des T6-Portfolios abhängig ist. Sollte der Erwerb des T6-Portfolios nicht wirksam vollzogen werden bzw. sollte der Zugang des T6-Portfolios nicht zu der erwarteten Erhöhung des Eigenkapitals der DEMIRE in Höhe von EUR 43,5 Mio. führen, würden die Fair Value-Aktionäre, die das Angebot annehmen, im Hinblick auf das in der DEMIRE-Aktie verkörperte anteilige Eigenkapital wertmäßig verwässert bzw. würde sich die Prämie verringern, wenn im Falle des Zugangs des T6-Portfolios der Eigenkapitaleffekt unterhalb der Erwartungen in Höhe von EUR 43,5 Mio. bliebe.

Da Vorstand und Aufsichtsrat keine Einsicht in die Verträge zum Erwerb des T6-Portfolios hatten und ihnen die einzelnen Regelungen zum Erwerb nicht bekannt sind, können Vorstand und Aufsichtsrat nicht abschließend beurteilen, ob und wann und unter welchen Voraussetzungen es zu einem Vollzug und Übergang des T6-Portfolios auf die DEMIRE kommt. Aus diesem Grund empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat, das Angebot erst und nur dann anzunehmen, wenn der Vollzug des Erwerbs des T6-Portfolios seitens der DEMIRE bekanntgegeben worden ist und die Aktionäre sich aufgrund einer solchen Bekanntmachung davon überzeugen konnten, dass die durch den Vollzug des T6-Portfolios erwartete Erhöhung des Eigenkapitals eingetreten ist und die endgültigen Konditionen für den Erwerb des T6-Portfolios für die DEMIRE nicht wesentlich nachteilig sind.

Fair Value REIT-AG

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