Eyemaxx: Insolvenzverwalter legt Revision ein

Mitteilung der mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB:
Eyemaxx Real Estate AG 2020/25 (WKN A289PZ / ISIN DE000A289PZ4): Bekanntmachung des gemeinsamen Vertreters
Wie mit Bekanntmachung vom 03. Juni 2025 berichtet, hatte das Oberlandesgericht Wien („OLG“) – ebenso wie die Vorinstanz – die Wirksamkeit der Bestellung der Sicherheiten für die Anleihegläubiger mit Entscheidung vom 28. Mai 2025 bestätigt. In meiner Eigenschaft als gewählter gemeinsamer Vertreter der o.g. Anleihe teile ich mit, dass der Insolvenzverwalter gegen diese Entscheidung Revision zum österreichischen Obersten Gerichtshof („OGH“) eingelegt hat.
Meine Grundeinschätzung zur Wirksamkeit der Sicherheiten hat sich durch die Einlegung der Revision nicht verändert. Selbst für den meines Erachtens unwahrscheinlichen Fall, dass die Bestellung der Sicherheiten vom OGH für nicht wirksam beurteilt würde, gibt es ggf. Regressschuldner. Diese sind als Nebenintervenienten dem Rechtsstreit auf Seiten der Anleihegläubiger beigetreten.
Das Ergebnis des Revisionsverfahrens wird für Ende dieses Jahres erwartet.
Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen
als gewählter gemeinsamer Vertreter für die Anleihe Eyemaxx Real Estate AG 5,5% 2020/25
mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB
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