„EU-Marktmissbrauchsverordnung: Emittenten und Anleger profitieren von strengeren Transparenzvorschriften“ – Kolumne von Stephan Däschler

Mittwoch, 14. September 2016


Kolumne von Stephan Däschler
Der Markt für Mittelstandsanleihen sorgt immer wieder für Schlagzeilen – leider nur selten für positive. Die spektakulärsten Fälle in diesem Jahr, die Insolvenzen von German Pellets und zuletzt KTG Agrar, dürften noch allen in Erinnerung sein. Viele Investoren haben dadurch ihr Geld und vor allem das Vertrauen in den Kapitalmarkt verloren. Ein herber Schlag für das zarte Pflänzchen der Aktien- und Anleihe-Kultur in Deutschland. Mit der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – kurz: MAR), die in diesem Sommer in Kraft getreten ist, könnte sich das jetzt ändern.

Die Europäische Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ein klares Signal für den Anlegerschutz gesetzt. Die MAR soll ein einheitliches Transparenz- und Anlegerschutzniveau in den Kapitalmärkten der EU-Mitgliedstaaten schaffen; dafür wurden die Publizitätspflichten und das Insiderrecht verschärft.

Das Mehr an Transparenz, das jetzt auch von Anleihe-Emittenten gefordert wird, liefert Anlegern eine breitere Informationsbasis für ihre Investmententscheidung. Damit ist das Risiko eines Totalverlustes zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber deutlich reduziert. Die Unternehmen sollten die gestiegenen Anforderungen nicht als lästige Pflicht verstehen, sondern vielmehr als Chance, das Vertrauen der Anleger zu gewinnen und sich im harten Wettbewerb um Fremdkapital zu positionieren. So kann die MAR am Ende zu einer Win-Win-Situation führen.

Vertrauenskrise

Das Werben um das Kapital der Anleger dürfte nämlich angesichts der vorherrschenden Vertrauenskrise noch härter werden. So müssen allein bis 2018 85 Unternehmen ihre Anleihen refinanzieren, wie Ralf Garrn, Geschäftsführer von Euler Hermes Rating, in einem Interview mit der Nachrichtenagentur dpa vorrechnete. Die Investoren dürften sich angesichts des Vertrauensverlustes jedoch sehr genau überlegen, welchen Unternehmen sie ihr Geld (weiter) anvertrauen. Denn allein in diesem Jahr meldeten fünf Unternehmen mit insgesamt neun Anleihen Insolvenz an. Seit 2010 sind laut Garrn 43 von 214 Mittelstandsanleihen ausgefallen, viele davon hatten sogar eine Investment-Grade-Bewertung.

Ein Blick auf diese erschreckenden Zahlen genügt, um mehr Transparenz zu fordern und damit auch den Anlegerschutz zu stärken. Vor allem weil durch die Zahlungsausfälle der schwarzen Schafe das Ansehen des gesamten Segments Mittelstandsanleihen beschädigt wird.

Kapitalmarktkommunikation

Aber was bedeuten die neuen Anforderungen konkret? Die Emittenten müssen ihre Kapitalmarktkommunikation ausweiten. Künftig müssen wesentliche Informationen als Ad-hoc-Meldungen (sog. Insider-Informationen) ebenso veröffentlicht werden wie Directors‘ Dealings (sog. Eigengeschäfte von Führungskräften). Gerade im Anleihen-Segment war es in der Vergangenheit immer wieder der Fall, dass Emittenten nach der Veröffentlichung des Börsenprospekts ihre Kommunikation mehr oder weniger eingestellt haben – dem wird jetzt ein Riegel vorgeschoben.

Die MAR bedeutet für viele Emittenten aus dem Freiverkehr Neuland, da sie zuvor nahezu keinen gesetzlichen Regelungen unterlagen. Sie müssen die internen Strukturen und Prozesse gemäß den MAR-Anforderungen anpassen und Überwachungsmechanismen einrichten, um die Einhaltung der neuen Pflichten zu gewährleisten.

Ad-hoc-Nachrichten

Die Pflichten sind vielseitig: Die Ad-hoc-Nachrichten müssen sicher und gesetzeskonform europaweit verbreitet werden; darüber hinaus sind diese Informationen für einen Zeitraum von fünf Jahren auf der Unternehmenswebsite öffentlich zugänglich zu halten.

Die meisten Fallstricke lauern jedoch beim Insiderrecht, das weit über die bestehenden Vorschriften hinausgeht und auch für die Emittenten aus dem geregelten Markt eine Herausforderung darstellt. Das Pflegen und Aktualisieren der Insiderlisten, die für jedes Projekt separat angelegt werden müssen, sowie die zeitgenaue Dokumentation aller Insiderdaten ist mit einer einfachen Excel-Liste längst nicht mehr zu bewältigen.

Emittenten sollten deshalb auf eine professionelle Lösung setzen, mit der sich alle Pflichten, also die Verbreitung der Ad-hoc-Nachrichten und das gesetzeskonforme Führen der Insiderlisten, einfach und sicher aus einer Hand erfüllen lassen. Dienstleister wie die EQS Group mit Prozessen und höchsten Sicherheitsstandards bieten hier in allen Bereichen umfangreiche Unterstützung. Das verursacht zwar Kosten, doch diese sind auf jeden Fall günstiger als eine Geldbuße wegen Nichteinhaltung der MAR – denn auch diese wurden drastisch verschärft und sehen beispielsweise bei Verstößen gegen das Insiderverbot Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 15 Prozent des Konzernumsatzes vor.

von Stephan Däschler,
Head of Account Management bei der EQS Group in München

Titelfoto: Matt May  „Brussels-20“ /flickr.com

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