ESPG AG: StaRUG-Restrukturierungsplan rechtskräftig

Freitag, 24. Januar 2025


Mitteilung der ESPG AG:

Rechtskraft des Restrukturierungsplans der ESPG eingetreten – Fokus auf das operative Geschäft

  • – Nach Entscheidung des Landgerichts Köln Restrukturierungsplan rechtskräftig

  • – Neue liquide Mittel ermöglichen gezielte Investitionen in die Weiterentwicklung des Science Park-Portfolios, um Leerstand zu senken und Mieteinnahmen zu steigern

Die ESPG AG, ein auf Wissenschaftsparks spezialisiertes Immobilienunternehmen, teilt mit, dass das Landgericht Köln die sofortige Beschwerde gegen den Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts als unzulässig verworfen und eine Rechtsbeschwerde nicht zugelassen hat. Damit ist der Restrukturierungsplan im Rahmen des StaRUG-Verfahrens rechtskräftig geworden. Die ESPG AG wird sich nun voll und ganz darauf konzentrieren, die im Restrukturierungsplan enthaltenen Maßnahmen umzusetzen und die Entwicklung des Immobilienbestands konsequent voranzutreiben.

Ralf Nöcker, Vorstand der ESPG AG: „Mit der Rechtskraft unseres Restrukturierungsplans kommt das StaRUG-Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss. Das ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer stabilen und wirtschaftlich erfolgreichen Zukunft. Wir fokussieren uns nun auf die operativen Aufgaben und Herausforderungen. Wie angekündigt werden wir in unsere Bestände investieren, um unseren Mietern attraktive Science-Flächen bieten zu können.“

Die ESPG AG plant, in den nächsten zwei Jahren ein umfassendes Investitionsprogramm umzusetzen, den Leerstand signifikant zu reduzieren sowie Mieteinnahmen und Cashflow nachhaltig zu steigern. Mit dem Fokus auf Science Parks, den geplanten Investitionen und der finanziellen Stabilität durch den erfolgreichen Abschluss des StaRUG-Verfahrens ist die ESPG AG gut für eine erfolgreiche Zukunft aufgestellt.

ESPG AG

Foto: ESPG AG

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