ERWE Immobilien AG: Erst Kapitalherabsetzung, dann Kapitalerhöhung

Samstag, 09. Mai 2026 Lesezeit: 2 Minuten Adhoc-Mitteilungen, Allgemein

Adhoc-Meldung der ERWE Immobilien AG:

Kombinierte Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zur Verbesserung der Bilanzrelationen vorgeschlagen

Der Vorstand der ERWE Immobilien AG (ISIN DE000A1X3WX6) teilt mit, dass der Gesellschaft ein Verlangen der Elbstein AG nach § 122 Abs. 2 AktG zugegangen ist, die Tagesordnung der für den 2. Juni 2026 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung zu ergänzen.

Das Verlangen umfasst im Kern eine Herabsetzung des bisherigen Grundkapitals in Höhe von EUR 24.562.922,00 auf EUR 3.508.988,00 – dies entspricht einem Verhältnis von 7:1 – und eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage mit Bezugsrecht der Aktionäre um bis zu EUR 350.898,00 auf bis zu EUR 3.859.886,00. Das Bezugsverhältnis soll 10 (zehn) alte zu 1 (einer) neuen Aktie betragen. Dies bedeutet, dass jeder Aktionär für jeweils 10 gehaltene alte Aktien (nach der Herabsetzung) eine neue Aktie erwerben kann. Die neuen Aktien sollen ab dem 1. Januar 2025 gewinnanteilsberechtigt sein.

Die Kapitalerhöhung soll erst nach Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung durchgeführt werden. Die Gesellschaft erwartet, dass die Herabsetzung des Grundkapitals sich positiv auf den Börsenkurs auswirken wird. Der Bezugspreis für die Barkapitalerhöhung soll in Abhängigkeit von den Marktbedingungen festgelegt werden.

Die Elbstein AG hat dem Vorstand ihre Absicht mitgeteilt, mittelbar oder durch von ihr benannte Dritte im Rahmen der Kapitalerhöhung neue Aktien im Volumen von EUR 200.000,00 zu zeichnen.

Der Vorstand der ERWE Immobilien AG unterstützt das Verlangen der Elbstein AG, weil durch die Maßnahmen die Bilanzrelationen der Gesellschaft verbessert werden können. Der Vorstand wird auf der Hauptversammlung auch über den Jahresabschluss 2023 sprechen, der nächste Woche veröffentlicht werden soll.

Die Gesellschaft wird das vollständige Tagesordnungsergänzungsverlangen unverzüglich gemäß § 124 Abs. 1 AktG im Bundesanzeiger bekannt machen.

ERWE Immobilien AG

Foto: pixabay.com (Symbolbild)

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