Entscheidung bei der Karlie Group GmbH steht bevor – Karlie-Gläubiger zur Anleihegläubigerversammlung am 09. Mai aufgerufen

Freitag, 29. April 2016


Spannende Tage stehen derzeit der Karlie Group GmbH, einem Produzenten und
Händler von Heimtierzubehör und Tiersnacks, bevor. Das Unternehmen ist in den vergangenen Jahren in eine wirtschaftliche Schieflage geraten und möchte die Laufzeit seiner 2018 auslaufenden Unternehmensanleihe frühzeitig um drei Jahre bis 2021 verlängern. Dazu müssen die Anleihegläubiger den Plänen des Unternehmens auf einer Gläubigerversammlung (Präsenzveranstaltung) am 9. Mai 2016 im nordrhein-westfälischen Bad Wünnenberg-Haaren, dem Hauptsitz des Konzerns, zustimmen.

Die vorgeschlagene Änderung der Anleihebedingungen sei notwendig, weil die Gesellschaft aus eigener Kraft voraussichtlich nicht in der Lage sein werde, die Anleihe termingerecht und vollständig zum 25. Juni 2018 zurückzuführen, so Karlie.

Hintergrund: Mitte Februar hatte die Karlie Group gemeldet, dass es dem Unternehmen nicht gelungen sei, ein umfassendes Refinanzierungskonzept mit Banken und Finanzierungspartnern abzuschließen.

„Anleihegläubiger sollten unbedingt an der AGV teilnehmen“

„Für die Anleihe-Anleger steht viel Geld auf dem Spiel. Daher sollten sie an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich zumindest rechtlich vertreten lassen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Termin und Ort:
Gläubigerversammlung der Karlie Group GmbH
am 9. Mai 2016,
10:00 Uhr im Hotel Jagdhaus,
Schützenstr. 58,
33181 Bad Wünnenberg

INFO: Anmeldung zur Karlie-AGV bis zum 06. Mai (24 Uhr) möglich! Alles zur Gläubigerversammlung und zur Anmeldung der AGV finden Sie über diesen Link!

Abstimmungspunkte

TOP 1: VERLÄNGERUNG der LAUFZEIT der KARLIE-ANLEIHE um zunächst drei Jahre bis zum 25. Juni 2021.

TOP 2: VERRINGERUNG der VERZINSZUNG von 6,75 % auf 5,00 %  p.a. rückwirkend ab dem 25. Juni 2015.

TOP 3: OPTIONALE erneute VERLÄNGERUNG der Anleihe-Laufzeit um ein weiteres Jahr.

Die Endfälligkeit der Anleihe soll vom 25. Juni 2018 auf den 25. Juni 2021 verlängert werden. Außerdem soll die jährliche Verzinsung der Anleihe rückwirkend zum 25. Juni 2015 um 175 Basispunkte von 6,75 Prozent auf 5,0 Prozent heruntergesetzt werden. Zugleich soll der Emittentin die Option eingeräumt werden, die Laufzeit der Anleihe einseitig um ein weiteres Jahr bis zum 25. Juni 2022 zu verlängern.

INFO: Für den Fall, dass die Emittentin von dieser Ein-Jahres-Option Gebrauch macht, sollen die Anleihegläubiger zum Ausgleich ab dem 25. Juni 2021 wieder 6,75 Prozent Zinsen erhalten sowie darüber hinaus rückwirkend für die Zeit vom 25. Juni 2015 bis zum 24. Juni 2021 eine Zinsnachzahlung von zusätzlichen 1,75 Prozent p.a. erhalten. Diese Nachzahlung soll am letzten Zinszahlungstag, dem 25. Juni 2022, fällig werden.

Damit eine Änderung der Anleihebedingungen vorgenommen werden kann, müssen sich auf der ersten Gläubigerversammlung mindestens 50 Prozent des ausstehenden Anleihevolumens, also ein Volumen von rund 5,0 Millionen Euro, an der Abstimmung beteiligen.

Hinweis: Hier finden Sie die offizielle Einladung zur Karlie-AGV.

Interessensgruppen – DIU e.V. pro Karlie-Vorschlag

Die Deutsche Investoren Union (DIU e.V.) werde nach eigenen Angaben den Beschlussvorschlägen der Karlie Group zustimmen und fordert alle Anleihegläubiger auf, an der Versammlung selbst teilzunehmen oder sich vertreten zu lassen, um das Quorum sicher zu stellen.

Begründung der DIU e.V.:

(1) Die Eigentümer der Gesellschaft haben in der Vergangenheit einen wesentlichen Sanierungsbeitrag geleistet. Mit dem Zins- und Tilgungsverzicht von Karlie-Anleihen im Nominalwert von 3,3 Mio. Euro und zusätzlichen Bareinlagen von insgesamt 5,6 Mio. Euro in 2015 und 2016 dokumentieren die Gesellschafter auch jetzt ihren Sanierungswillen.

(2) Durch die mit der Option, die Anleihelaufzeit um noch ein weiteres Jahr zu verlängern, verbundene Zinsaufholung erhalten Anleihegläubiger die Chance, die durch den reduzierten Zinssatz entstandenen Einbußen vollumfänglich auszugleichen.Die Karlie Group GmbH befindet sich in einer Krise.

(3) Die planmäßige Rückzahlung der Anleihe im Jahr 2018 ist nicht gesichert und würde bei einer Nicht-Zustimmung zur Laufzeitverlängerung zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit im Jahr 2018 führen. Gegen eine Laufzeitverlängerung ist vor diesem Hintergrund nichts einzuwenden.

INFO: Die DIU rät allen betroffenen Anleiheinhabern ausdrücklich, die ihnen aus der Anleihe zustehenden Rechte wahrzunehmen und dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Die DIU bietet allen Anleiheinhabern an, sie auf der am 09. Mai 2016 stattfindenden Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber zu vertreten. Voraussetzung dafür sei ein Nachweis Ihrer Bank, dass sich die Anleihen am Tag der Gläubigerversammlung, also am 09. Mai 2016, in Ihrem Depot befinden (Sperrvermerk).

SdK lehnt Laufzeitverlängerung der Karlie-Anleihe ab

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) rät allen Anleiheinhabern, ebenfalls ihre Stimmrechte wahrzunehmen, aber gegen die aktuell vorgesehenen Beschlussvorschläge der Karlie Group zu stimmen. Zwar erkenne die SdK nach eigenen Angaben an, dass sich die Karlie Group schon seit längerer Zeit in einer wirtschaftlichen Krise befinde und daher die Anleiherückzahlung zum aktuell vorgesehenen Termin im Jahr 2018 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein dürfte. Auch sei positiv zu erwähnen, dass die Gesellschafter bereits weiteres Eigenkapital in die Gesellschaft investiert hätten, aber es sei aus Sicht der SdK nicht hinzunehmen, dass die Anleiheinhaber einer Laufzeitverlängerung und einem zeitgleichen Zinsverzicht zustimmen sollen und im Gegenzug keinerlei Kompensation hierfür erhalten sollen.

Sofern die Sanierung der Gesellschaft gelingen sollte, wäre es aus Sicht der SdK angemessen, den Anleiheinhabern einen Anteil am Sanierungserlös zukommen zu lassen.

INFO: Die SdK ruft alle Anleiheinhaber auf, an der Gläubigerversammlung der Karlie Group GmbH teilzunehmen und die Beschlussvorschläge abzulehnen. Auch die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern an, sich auf der Gläubigerversammlung durch die SdK vertreten zu lassen.

Karlie-Unternehmensanleihe

ANLEIHE CHECK: Die Karlie-Anleihe 2013/18 (WKN A1TNG9) notiert aktuell bei 30 Prozent (Stand: 27. April 2016). Die Unternehmensanleihe hat ein Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro, von der laut Angaben des Unternehmens rund 10 Millionen Euro platziert wurden, und einen jährlichen Zinskupon in Höhe von 6,75 Prozent.

INFO: Mitte Februar 2016  hatte die Scope Ratings AG hat das Unternehmensrating der Karlie Group GmbH von „B+“ auf „B“ herabgestuft.

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