Energiekontor reduziert EBT-Prognose für 2025 deutlich auf ca. 30 – 40 Mio. Euro
Adhoc-Mitteilung der Energiekontor AG:
Energiekontor passt Ergebnisprognose für Geschäftsjahr 2025 an
In Anbetracht von Projektzögerungen in Deutschland und veränderter Rahmenbedingungen für mehrere britische Windkraftprojekte, deren geplante Veräußerung überwiegend zum Konzernergebnis vor Steuern (EBT) des Geschäftsjahres 2025 beitragen soll, reduziert der Vorstand der Energiekontor AG („Energiekontor“) die bisher prognostizierte Zielbandbreite des Konzern-EBT für das Geschäftsjahr 2025 auf ca. 30 bis 40 Mio. Euro.
Die bisherige Ergebnisprognose sah ein Konzern-EBT in einer Bandbreite von 70 bis 90 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2025 vor. Der größte Teil der EBT-Beiträge sollte dabei aus Projektverkäufen in Deutschland und in Großbritannien erfolgen. Dies umfasst mehrere Windkraftprojekte, für die bis Jahresende 2025 die Kaufverträge mit institutionellen Investoren ergebniswirksam abgeschlossen werden sollten. Infolge von Projektverzögerungen in Deutschland sowie zwischenzeitlich veränderter Rahmenbedingungen für die noch zu veräußernden britischen Projekte geht der Vorstand der Energiekontor AG nunmehr trotz der teilweise fortgeschrittenen Kaufvertragsverhandlungen und Due Diligence-Prozesse davon aus, dass zwar nach wie vor Kaufverträge für mehrere Projekte bis Jahresende abgeschlossen werden können, die erforderliche Ergebniswirksamkeit jedoch zu einem größeren Teil erst im Geschäftsjahr 2026 eintreten wird. Infolgedessen reduziert sich die Ergebniserwartung der Energiekontor AG für das Geschäftsjahr 2025 auf ein Konzern-EBT in der Bandbreite von ca. 30 bis 40 Mio. Euro.
Hauptgrund ist, dass wesentliche Vollzugsbedingungen für die anstehenden Transaktionen aller Voraussicht nach erst nach dem Jahreswechsel 2025/26 erfüllt werden können. Ursache dafür sind u.a. behördlich verursachte Projektverzögerungen, die einen späteren Ablauf von Einspruchs- bzw. Widerspruchsfristen für projektspezifische Behördenentscheidungen zur Folge haben, sowie zeitliche Verschiebungen der Bekanntgabe und Aktualisierung von Netzanschlusszusagen im Zuge der derzeit laufenden Netzreform (Grid Reform) in Großbritannien. Diese Fristen verschieben sich entgegen der ursprünglichen Planung nach derzeitigem Kenntnisstand ins Geschäftsjahr 2026. Dementsprechend verschiebt sich aus heutiger Sicht ein signifikanter Teil der ursprünglich für das Geschäftsjahr 2025 geplanten Ergebnisbeiträge (EBT) aus diesen Projektverkäufen ins Geschäftsjahr 2026.
Die Zusammensetzung des Konzern-EBT entspricht der Darstellung auf Seite 51 des Geschäftsberichts 2024 der Energiekontor AG. Dieser ist auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.
Energiekontor AG
Foto: Energiekontor AG (Symbolbild)
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