Energiekontor beschließt Aktieneinzug

Donnerstag, 28. Mai 2026 Lesezeit: 2 Minuten Allgemein, Pressemitteilungen
Windräder auf Feld

Mitteilung der Energiekontor AG:

Energiekontor beschließt Aktieneinzug

  • Herabsetzung des Grundkapitals um 47.314,00 Euro

  • – Neues Grundkapital beträgt 13.894.772,00 Euro

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 2. Juli 2025 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals zu erwerben und einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Auf Grundlage dieser Ermächtigung hatte die Gesellschaft am 3. Juli 2025 erneut ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen und im Zeitraum vom 7. Juli 2025 bis 3. April 2026 insgesamt 47.314 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie über die Börse erworben.

Unter Ausnutzung der vorstehend wiedergegebenen Ermächtigung zur Einziehung eigener nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen Aktien wird das Grundkapital der Gesellschaft von 13.942.086,00 Euro um 47.314,00 Euro auf 13.894.772,00 Euro durch Einziehung von 47.314 voll eingezahlten Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von 1,00 Euro je Aktie herabgesetzt.

Die als Folge der Kapitalherabsetzung erforderliche Anpassung der Satzung hat der Aufsichtsrat beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nach Wirksamwerden der Einziehung 13.894.772,00 Euro und ist in 13.894.772 auf den Inhaber lautende Stammaktien eingeteilt.

Energiekontor AG

Foto: Energiekontor , Flying-Digicam (Symbolbild)

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