Energiekontor AG beschließt Einziehung eigener Aktien unter Kapitalherabsetzung

Montag, 22. September 2014

Adhoc-Mitteilung der Energiekontor AG:

Auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 27. Mai 2010 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Energiekontor AG heute beschlossen, die erworbenen 124.450 eigenen Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft einzuziehen.

Durch diesen Beschluss werden alle derzeit von der Energiekontor AG gehaltenen 124.450 voll eingezahlten Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie herabgesetzt.

Das Grundkapital der Gesellschaft reduziert sich durch die Einziehung der eigenen Aktien auf EUR 14.653.160,- und ist in 14.653.160 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils EUR 1,00) eingeteilt.

Die Einziehung und Kapitalherabsetzung werden voraussichtlich am 25. September 2014 vorgenommen werden.

Energiekontor AG

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