Ekotechnika GmbH: OLG Karlsruhe macht Weg frei für Vollzug des Debt-Equity-Swaps

Donnerstag, 1. Oktober 2015

Pressemitteilung der Ekotechnika GmbH:

– OLG erlässt Freigabebeschluss und stuft Anfechtungsklagen als rechtsmissbräuchlich ein

– Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 6. Mai 2015 können vollzogen werden

– Debt-Equity-Swap wird zeitnah umgesetzt

Das OLG Karlsruhe hat am 30. September 2015 in seinem Freigabebeschluss festgestellt, dass die drei Anfechtungsklagen, die gegen die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 6. Mai 2015 rechtshängig sind, einem Vollzug dieser Beschlüsse nicht entgegenstehen. Damit kann der von den Anleihegläubigern beschlossene Debt-Equity-Swap, also der Umtausch der Schuldverschreibungen in Aktien an der Ekotechnika, vollzogen werden.

Die Begründung des Freigabebeschlusses fiel sehr deutlich aus:

Zum einen haben die drei Anfechtungskläger nicht nachgewiesen, bereits vor der Bekanntmachung der Tagesordnung Inhaber von Schuldverschreibungen der Ekotechnika-Anleihe gewesen zu sein. Das Erfordernis des Vorbesitzes von Schuldverschreibungen soll verhindern, dass potentielle Anfechtungskläger die Bekanntmachung der Tagesordnung abwarten und erst in Kenntnis der Tagesordnungspunkte gezielt Schuldverschreibungen erwerben, um Widerspruch und Klage gegen die erwarteten Gläubigerbeschlüsse erheben und damit einen Lästigkeitswert aufbauen zu können, den sie sich anschließend abkaufen lassen.

Zum anderen sind die Anfechtungsklagen nach Auffassung des OLG rechtsmissbräuchlich erhoben worden. Die Anfechtungskläger hätten nur eine geringe Zahl von Schuldverschreibungen und diese zu Kursen weit unterhalb des Nennwerts erworben. Das von den Klägern eingegangene wirtschaftliche Engagement sei daher gering. Dem stehe ein unverhältnismäßig hoher Aufwand gegenüber, der mit der Erhebung der Anfechtungsklagen verbunden sei. Dieses Missverhältnis lasse den Schluss zu, dass die Anfechtungsklagen allein mit der Zielsetzung erhoben wurden, einen Lästigkeitswert zu erzeugen und so die Chance auf einen – aus Sicht der Anfechtungskläger – lukrativen Vergleichsschluss zu eröffnen.

Der Freigabebeschluss hat zur Folge, dass die rechtshängigen Anfechtungsklagen einem Vollzug der Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung nicht mehr entgegenstehen. Die am 6. Mai 2015 gefassten Beschlüsse sollen daher zeitnah vollzogen werden.

Zweiter Insolvenzantrag zurückgenommen

Darüber hinaus hat die EMB Consulting SE die Gesellschaft heute informiert, dass sie den noch anhängigen Insolvenzantrag gegen die Ekotechnika GmbH zurückgezogen hat. Bereits am 11. September 2015 hatte die Ekotechnika GmbH bekannt gegeben, dass ein erster Antrag auf Insolvenzeröffnung durch die Kollosal Salz GmbH i.l. zurückgewiesen worden war.

Ekotechnika GmbH

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