Ekotechnika GmbH: Keine Zahlungsunfähigkeit laut externem Gutachten – Fortführung des Unternehmens „überwiegend wahrscheinlich“
Ein vom Amtsgericht Heidelberg bestellter Gutachter hat eine etwaige Zahlungsunfähigkeit der Ekotechnika GmbH zurückgewiesen. Der Gutachter Tobias Wahl von Anchor Rechtsanwälte, Mannheim, habe in seinem Gutachter bestätigt, dass die Ekotechnika GmbH weder zahlungsunfähig i.S.v. § 17 InsO noch überschuldet i.S.v. § 19 InsO sei und die Fortführung des Unternehmens daher „überwiegend wahrscheinlich“ sei, berichtet die Ekotechnika GmbH.
Darüber hinaus geht die Geschäftsführung der Ekotechnika GmbH nach eigenen Angaben weiterhin davon aus, dass die finanzielle Restrukturierung der Gesellschaft planmäßig umgesetzt werden könne.
Kein Insolvenzantrag
Aus diesen Gründen empfehle der Gutachter dem Insolvenzgericht, den Insolvenzantrag der mittlerweile selbst im Konkurs befindlichen Kollossal Salz GmbH i.I. mit Sitz in Bergheim, Österreich, abzuweisen. Diese hatte den Antrag gestellt, woraufhin das Amtsgericht Heidelberg einen Gutachter einsetzte.
Somit werde die Einschätzung der Ekotechnika-Geschäftsführung und deren Rechtsberatern bestätigt. Der Geschäftsführer der Ekotechnika, Wolfgang Bläsi, hatte den Sachverhalt im Juni folgendermaßen kommentiert: „Wir gehen davon aus, dass der bestellte Gutachter unsere rechtliche Einschätzung bestätigt, dass kein Insolvenzantragsgrund für die Ekotechnika GmbH vorliegt. Dabei stützen wir uns auch auf ein Gutachten unserer Rechtsberater und begrüßen es, dass dieser Sachverhalt nun durch einen externen vom Gericht bestellten Gutachter endgültig geklärt wird. Die finanzielle Restrukturierung der Gesellschaft wird weiterhin plangemäß umgesetzt.”
Das Amtsgericht hat den Verfahrensbeteiligten eine Frist zur Stellungnahme bis zum 12. August 2015 gesetzt.
Freigabebeschluss
Im Hinblick auf bestehende Anfechtungsklagen, die unter anderen von der Kollossal Salz GmbH i.I. gegen die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung erhoben wurden, habe die Ekotechnika GmbH inzwischen das gerichtliche Freigabeverfahren eingeleitet. Bis spätestens Mitte Oktober 2015 rechne das Unternehmen mit einem positiven Freigabebeschluss. Dieser sei Voraussetzung dafür, dass die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 6. Mai 2015 vollzogen werden können.
Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, die One Square Advisory Services GmbH, hat unterdessen die Anleihegläubiger der Ekotechnika GmbH darauf hingewiesen, dass die Beschlüsse der Gläubigerversammlung erst mit Abschluss des Freigabeverfahrens umgesetzt werden können. Aus Sicht der Anleihegläubiger bestehe laut One Square Advisory daher derzeit kein Handlungsbedarf.
Rubelkrise und Restrukturierung
Ursache für die negative Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr und im ersten Halbjahr 2014/15 sei nach Angaben des Unternehmens die deutliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen für den Verkauf von Landtechnik in Russland, die aus dem Kursverfall des russischen Rubels sowie dem massiven Anstieg der Finanzierungskosten resultiere.
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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.
Foto: Ekotechnika Gruppe
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