Ekotechnika GmbH: Anleihebedingungen geändert – Debt-Equity-Swap steht bevor – Kurzfristige Aussetzung des Anleihe-Handels ab 22. Oktober

Montag, 19. Oktober 2015


Die Ekotechnika GmbH hat den Beschluss der Anleihegläubiger über die Stundung der Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss der Kündigungsrechte der Gläubiger vollzogen. Das teilte das Unternehmen mit.

Demnach habe die Wertpapiersammelbank Clearstream Banking AG bestätigt, dass die Bedingungen der Ekotechnika-Anleihe 2013/18 (ISIN: DE000A1R1A18) entsprechend der gefassten Beschlüsse geändert wurden.

INFO: Die Änderungen der Anleihebedingungen wurden von den Anleihegläubigern auf der Gläubigerversammlung am 06. Mai 2015 mit großer Mehrheit beschlossen.

Aktienerwerbsrecht

Dabei wurde von den Anleihegläubigern unter anderem festgelegt, die von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen (ISIN DE000A1R1A18) auf die Abwicklungsstelle zu übertragen, um im Gegenzug je Schuldverschreibung im Nennbetrag von je 1.000 Euro zuzüglich aufgelaufener Zinsen ein Aktienerwerbsrecht zu erhalten.

Das Aktienerwerbsrecht beinhaltet das Recht entweder 25,65 neue Aktien der Serie A an der Gesellschaft (nach formwechselnder Umwandlung in eine Aktiengesellschaft) zu erwerben oder den Aktienbarausgleich aus der Verwertung der entsprechenden Aktien zu erhalten.

Debt-Equity-Swap

Der beschlossene Umtausch der Ekotechnika-Anleihen in Aktien (Debt-Equity-Swap) soll zeitnah umgesetzt werden, meldet das Unternehmen. Für die wertpapiertechnische Abwicklung hat die Ekotechnika die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank als Abwicklungsstelle beauftragt.

Zum Zweck der technischen Umsetzung werde der Börsenhandel der Ekotechnika-Anleihe voraussichtlich mit Ablauf des kommenden Mittwochs, den 21. Oktober 2015, ausgesetzt. Das Aktienerwerbsrecht (ISIN DE000A169RS9) werde dann auf Basis der Bestände vom 27. Oktober 2015 (abends) gegen Ausbuchung der Unternehmensanleihe am 28. Oktober 2015 in die Depots der Anleihegläubiger eingebucht.

Anfechtungsklagen abgelehnt

Hintergrund: Das OLG Karlsruhe hatte in seinem Freigabebeschluss vom 30. September 2015 festgestellt, dass die erhobenen drei Anfechtungsklagen gegen die Ekotechnika GmbH dem Vollzug der Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung nicht entgegenstehen.

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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: Ekotechnika Gruppe

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Anleihe der Ekotechnika GmbH 2013/2018

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