Ekotechnika GmbH: Amtsgericht weist Antrag auf Insolvenzeröffnung zurück

Freitag, 11. September 2015

Pressemitteilung der Ekotechnika GmbH:

– Insolvenzantrag der Kollosal Salz GmbH vom Gericht zurückgewiesen

– Entscheidung folgt der Empfehlung des Insolvenzgutachters

– Ekotechnika GmbH ist weder zahlungsunfähig noch überschuldet

Das Amtsgericht Heidelberg hat den Antrag der Kollosal Salz GmbH i.l. mit Sitz in Bergheim, Österreich, (KS GmbH) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Ekotechnika GmbH zurückgewiesen. Der entsprechende Beschluss wurde gestern der Geschäftsführung der Ekotechnika GmbH überstellt. Das Amtsgericht folgt damit der Empfehlung des Gutachters, Rechtsanwalt Tobias Wahl, der bestätigt hatte, dass die Ekotechnika GmbH weder zahlungsunfähig i.S.v. § 17 InsO noch überschuldet i.S.v. § 19 InsO ist und die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin, die sich mittlerweile selbst im Konkurs befindet. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war Herr Rechtsanwalt Stephan Geißlreiter Geschäftsführer und Alleingesellschafter der KS GmbH, mittlerweile agiert er als Berater und Prozessvertreter des Masseverwalters über das Vermögen der KS GmbH.

Darüber hinaus hat das Amtsgericht Heidelberg die Gesellschaft informiert, dass das Gutachten von Herrn Wahl auch bei einem weiteren, inzwischen eingegangenen Insolvenzantrag zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wird. Dieser Antrag wurde ebenfalls von Herrn Geißlreiter, dieses Mal als Berater und Prozessvertreter der EMB Consulting SE mit Sitz in Mühltal, eingereicht. Die Geschäftsführung der Ekotechnika GmbH ist zuversichtlich, dass auch dieser Antrag vom Amtsgericht zurückgewiesen werden wird.

Wie in der Pressemitteilung vom 31. Juli 2015 mitgeteilt, hat die Gesellschaft inzwischen das gerichtliche Freigabeverfahren eingeleitet und erwartet bis spätestens Mitte Oktober 2015 einen positiven Freigabebeschluss. Dieser ist Voraussetzung dafür, dass die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 6. Mai 2015 vollzogen werden können.

Die Geschäftsführung der Ekotechnika GmbH geht weiterhin davon aus, dass die finanzielle Restrukturierung der Gesellschaft plangemäß umgesetzt werden kann.

Ekotechnika GmbH

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