Ein Bond ist kein Badezimmer – Investorendialog im Umfeld der Gläubigerversammlung

Montag, 21. Juni 2021


Beitrag von Axel Mühlhaus, edicto GmbH

Kennen Sie das? Der Abfluss des Waschbeckens ist verstopft und der eilig herbeigerufene Klempner wiegt sorgenvoll den Kopf, murmelt etwas von sehr ernsten Problemen und empfiehlt dann unbedingt eine Komplettsanierung des gesamten Badezimmers. Kostenpunkt leider mehrere tausend Euro. Aber wer wird denn in so einer prekären Situation aufs Geld schauen…?

Das Spiel mit der Angst

Diese Art Berater tummelt sich gerne auch im Umfeld von Anleihegläubigerversammlungen (AGVs) bei Mittelstandbonds. Wie? Nur eine Anpassung der Anleihebedingungen in ein oder zwei Punkten ist vom Unternehmen vorgesehen? Eine Komplettsanierung des Bonds wäre ja wohl das Mindeste. Haircut, mehrjährige Aussetzung der Zinszahlung und eine drastische Verlängerung der Laufzeit. Das volle Programm halt. Auch wenn das ursprünglich vom Emittenten gar nicht gewollt ist. So dienen sich einige Berater bei den Emittenten an. Im Unterschied zur Badezimmersanierung ist der zu zahlende Eurobetrag dann allerdings gerne sechsstellig. Zentraler Leistungsbestandteil, mit dem das Salär gerechtfertigt wird, ist dabei das Versprechen, dass der Berater den Gläubigern – institutionell wie privat – die bitteren Pillen schon schmackhaft machen wird. Zu den Investoren habe er einen hervorragenden Zugang, so die Aussage des Beraters, aber ohne ihn werde die AGV zum Desaster: das notwendige Quorum der AGV werde verfehlt und die Zustimmung der Gläubiger sowieso.

Viele Unternehmenslenker, den Abgrund vor Augen, wollen in dieser Situation nicht an der falschen Stelle sparen, mandatieren, zahlen und lassen sich so für einen Kreis ein Quadrat vormachen. Das Spiel mit der Angst vor einem Scheitern der AGV ohne Intermediär fungiert so als Verkaufsstrategie. Über deren ethische Qualität mag sich jeder selbst eine Meinung bilden. Vor allem aber ist sie von der Realität längst überholt. Denn die frühzeitige Einbindung von Investoren, die proaktive Vermittlung von Unternehmenssituation, Restrukturierungskonzept und Angebot der Gesellschaft an die Gläubiger lassen sich heute mittels digitaler Kanäle hervorragend direkt darstellen.

Analyse der Investorenstruktur als Ausgangspunkt

Zunächst einmal ist eine Analyse der Investorenstruktur notwendig. Das weitere Vorgehen im Detail orientiert sich dann daran, in welchem Umfang Privatanleger einerseits und institutionelle Investoren andererseits bei einer Anleihe engagiert sind. Ein hoher Privatanlegeranteil zieht in aller Regel eine hochgradig digitale und standardisierte Kommunikation auch jenseits der Pflichtelemente nach sich, die aber trotzdem auf Unternehmensseite nicht auf emotionale Elemente verzichten muss. Bei institutionellen Investoren hingegen ist der persönliche Austausch in Videokonferenzen oder per Telefon meistens sehr ausgeprägt. Vielfach haben Emittenten entweder noch aus der Bondplatzierung oder über Investorenkontakte im Sekundärmarkt eine gute Vorstellung, welche Institutionellen bei ihnen signifikant investiert sind. Teilweise übernehmen Ankerinvestoren zudem eine wertvolle Sammelstellenfunktion von institutionellen Interessen gegenüber dem Unternehmen.   

Pflichtprogramm muss ergänzt werden

Bezüglich aller Anlegergruppen bedarf es dann immer einer ehrlichen, umfassenden Kommunikation, die mit klaren Botschaften die Gläubiger reichweitenstark erreicht. Pflichtinstrumente wie die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, Ad-hoc-Mitteilungen oder die Informationen der Depotbanken an die Anleger allein erfüllen diese Anforderungen nicht. Vielmehr müssen sie um einen Mix ergänzt werden, der aus Corporate News, Informationen auf der Website, Medieninterviews oder auch persönlichen Video-Statements der Unternehmensführung besteht. Auch Videokonferenzen können – bei entsprechender juristischer Vorbereitung und Disziplin in der Umsetzung – ein hilfreicher Baustein sein.

Ja, es darf kritisch sein

Ausdrücklich müssen kritische Themen und Aspekte proaktiv in Statements, Medieninterviews aber auch in FAQs auf der Website angesprochen werden. Wie ist die schwierige Situation des Unternehmens entstanden? Welche individuellen und welche Marktfaktoren spielten eine Rolle? Welche Fehler wurden gemacht? Wie ist die aktuelle Lage – operativ und bei den Finanzen? Was hat das Unternehmen aus der Krise gelernt und welche Lösungsschritte wurden schon eingeleitet beziehungsweise sollen noch folgen? Begleitet – wie es oft sinnvoll ist – ein Gemeinsamer Vertreter nach der AGV die Umsetzung eines Restrukturierungsplans? Auf diese Weise werden allfällige Fragen von Gläubigern vorweggenommen und die Investoren erhalten ein transparentes und vollständiges Bild als Entscheidungsgrundlage.   

Ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Akzeptanz des Emittenten bei den Gläubigern ist, dass die Unternehmensleitung nicht nur zu den Gläubigern spricht, sondern diese auch hört. Eine sorgfältige Auswertung des Stimmungsbilds ist erforderlich – bei direkten Anfragen, in sozialen Medien und im Dialog des Vorstands mit Anlegern. Denn dafür darf sich dieser auf keinen Fall zu schade sein.

Erfolgreiches Fallbeispiel

Ein Beispiel dafür, wie eine austarierte, digitale Multi-Channel-Kommunikation mit verschiedenen Investorengruppen im Umfeld einer AGV erfolgreich umgesetzt wird, ist die Eyemaxx Real Estate AG.  Bei insgesamt drei seiner Unternehmensanleihen wollte das Unternehmen eine Anpassung der Anleihebedingungen erreichen. Statt die eingangs erwähnten Angebote von „Bond-Komplett-Badezimmersanierern“ anzunehmen, entschied sich Eyemaxx, natürlich unter Einbeziehung fachkundigen juristischen Rats und organisatorischer Hilfestellung, die Anleihegläubiger mit einer umfassenden Kommunikation zu adressieren. Erfolgreich. Die Anleihegläubiger stimmten letztlich bei den Versammlungen einer tragfähigen Lösung zu. Gleichzeitig hat Eyemaxx damit eine kosteneffiziente Vorgehensweise erfolgreich auch im Sinne der Anleihegläubiger umgesetzt. Denn die haben kein Interesse daran, dass ein Unternehmen seine Finanzen durch überflüssige Beraterhonorare belastet.            

Axel Mühlhaus, edicto GmbH

Foto: pixabay.com

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