DIU e. V.: Deutsche Investoren Union lehnt Beschlussvorschläge der Singulus-Gläubigerversammlung ab

Montag, 21. September 2015

Pressemitteilung der Deutsche Investoren Union e.V.:

Am 08. Oktober 2015 soll in Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der Singulus Technologies AG stattfinden. Die zur Abstimmung stehenden Punkte sind im Wesentlichen die Wahl eines gemeinsamen Vertreters, die Beschlussfassung über einen vorübergehenden Verzicht auf Kündigungsrechte sowie die Bevollmächtigung des gemeinsamen Vertreters, einer Stundung der Zinsansprüche sowie weiteren Maßnahmen zuzustimmen. Die DIU e.V. – Deutsche Investoren Union wird diese Beschlussvorlagen ablehnen. Dies begründet sich wie folgt:

1. Ausweislich des letzten vom Unternehmen veröffentlichten Abschlusses zum 30. Juni 2015 verfügt die Singulus Technologies AG über liquide Mittel in Höhe von 24 Mio. Euro. Die Zahlung der Anleihezinsen in Höhe von 4,65 Mio. Euro sollte somit möglich sein.

2. Wie der Einladung zur Gläubigerversammlung zu entnehmen ist, hat der Vorstand der Singulus Technologies AG bislang eigene Anleihen im Nominalwert von 5,241 Mio. Euro zurückgekauft. Für diesen Rückkauf waren offensichtlich Finanzmittel vorhanden, die eben für die Umsetzung strategischer und operativer Maßnahmen verwendet wurden. Da sich der Anleihekurs derzeit auf einem All-Time-Low befindet, wurden durch die Rückkäufe Finanzmittel in erheblichem Umfang verschwendet. Es ist aus Sicht der DIU nicht hinnehmbar, dass die Anleiheinhaber für die Fehler des Vorstands büßen sollen.

3. Der aus zwei Personen bestehende Vorstand der Singulus Technologies AG erhielt für das Geschäftsjahr 2014 Gesamtbezüge in Höhe von 1,27 Mio. Euro. Diese Vergütung ist aus Sicht der DIU viel zu hoch und für ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 67 Mio. Euro nicht angemessen. Angesichts des jahrelangen Missmanagements der Gesellschaft wäre es aus Sicht der DIU vielmehr angebracht, dem Vorstand einen Sanierungsbeitrag in Form eines hälftigen Gehaltsverzichts aufzuerlegen, bevor die Anleihegläubiger einen Beitrag leisten.

4. Stattdessen soll ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden. Die DIU lehnt die Wahl eines gemeinsamen Vertreters ab. Zum einen kostet ein Gemeinsamer Vertreter Geld, zum anderen soll dieser mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet werden, die die Rechte der Anleihegläubiger massiv beeinträchtigen. Aus Sicht der DIU ist die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters weder nötig noch sinnvoll.

Die DIU rät allen betroffenen Anleiheinhabern, die ihnen aus der Anleihe zustehenden Rechte wahrzunehmen. Die DIU bietet allen Anleiheinhabern an, sie auf der am 08. Oktober 2015 stattfindenden Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber zu vertreten. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir über einen kostenlosen Newsletter informieren, für den Sie sich unter info@diuev.de registrieren können. Die DIU e.V. wird auch mit eigenen Anleihen auf der Gläubigerversammlung der Singulus Technologies AG vertreten sein.

Weitere Informationen zur DIU und zur Mitgliedschaft finden Sie unter www.diuev.de.

Deutsche Investoren Union e.V.

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