DF Deutsche Forfait AG von US-Blacklist gestrichen – US-Dollar-Geschäfte ab sofort wieder möglich – Erhebliche Verluste wegen 249 Tagen auf Sanktionsliste – Anleihekurs steigt um 20 Prozentpunkte
Die DF Deutsche Forfait AG (DFAG) wurde vom Office of Foreign Assets Control (OFAC), einer Behörde des US-Finanzministeriums, von deren Sanktionsliste entfernt. Das teilte die DFAG mit.
Im Februar 2014 hatte das OFAC die DF Deutsche Forfait AG wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Iran-Sanktionen auf ihre Blacklist gesetzt. Durch die nun erfolgte Streichung sehe sich die DFAG darin bestätigt, keine Verstöße gegen US-Sanktionsrecht begangen zu haben. Zudem sei die Streichung von der OFAC-Sanktionsliste ohne Strafzahlung erfolgt, so die DFAG.
DFAG muss Auflagen erfüllen
Die US-Behörde und die DFAG haben eine Vereinbarung („Terms Of Removal“) getroffen, berichtet die DFAG weiter. Demnach verpflichte sich die DFAG, bestimmte Garantien gegenüber dem OFAC abzugeben sowie spezielle Auflagen und Berichtspflichten einzuhalten.
Zudem müsse die DFAG ihr bestehendes Compliance-System an das US-amerikanische Sanktionsrecht anpassen. Die DFAG werde nach eigenen Angaben alle Auflagen erfüllen.
Die in den Terms of Removal enthaltenen Garantien und Auflagen betreffen zusammenfassend folgende Aspekte:
– Garantie der DF Deutsche Forfait, keine geschäftlichen oder sonstigen Verbindungen zu Parteien zu unterhalten, die auf der SDN list geführt werden
– Zusicherung der DF Deutsche Forfait nach bestem Wissen, dass ihre Aktionärsstruktur keine Verbindungen zu bestimmten Parteien aufweist bzw. aufweisen wird und dass kein Aktionär auf der SDN list geführt wird
– Einführung eines Compliance Systems, das auch im Einklang mit US-Sanktionsrecht steht, die Schulung der Mitarbeiter zur Umsetzung der erweiterten Compliance-Richtlinien und Erfüllung korrespondierender Compliance-Berichtspflichten
„Wir sind sehr erleichtert, dass es uns gelungen ist, in einer Rekordzeit von 249 Tagen (durchschnittliche Verweildauer auf der OFAC-Liste beträgt 850 Tage) von der Sanktionsliste entfernt zu werden. Wir danken allen, die uns dabei unterstützt haben und sind fest davon überzeugt, die Terms of Removal vollumfänglich erfüllen zu können. Jetzt gilt es, die Gesellschaft schnellstmöglich wieder operativ handlungsfähig zu machen“, sagte Frank Hock, Finanzvorstand der DF Deutsche Forfait AG.
Geschäfte in US-Dollar wieder möglich
Aufgrund der Streichung von der Blacklist dürfe die DFAG ab sofort wieder im vollen Umfang Geschäfte in US-Dollar tätigen und ihr bisheriges Geschäft wieder aufbauen, berichtet die DF Deutsche Forfait AG.
Erhebliche Verluste durch Blacklisting
Das 249-tägige Blacklisting habe die operative Handlungsfähigkeit der Gesellschaft erheblich eingeschränkt. So stände in den ersten neun Monaten dieses Jahres ein Verlust von 9,0 Millionen Euro in den Büchern, so die DFAG. Davon entfielen alleine 1,5 Millionen Euro auf Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit dem OFAC-Listing.
Auch im vierten Quartal erwarte das Unternehmen weitere Verluste, da der Wiederaufbau des Geschäftsvolumens einige Zeit in Anspruch nehme.
Der Vorstand der DFAG werde kurzfristig ein Konzept zur vollständigen Wiederherstellung der operativen Handlungsfähigkeit der Gesellschaft vorlegen. Dazu werde ein Sanierungsbeitrag sowohl von Eigenkapital- wie von Fremdkapitalgebern erforderlich sein.
Kurs der DFAG-Unternehmensanleihe steigt stark an
Der Kurs der DFAG-Unternehmensanleihe lag am vergangenen Montag nach Bekanntwerden der enormen Verluste von neun Millionen Euro der DFAG bei nur noch 31 Prozent. In den Tagen danach pendelte der Kurs um die 40-Prozent-Marke. Durch die Streichung von der US-Blacklist konnte der Kurs jetzt wieder stark zulegen und notiert aktuell bei 60 Prozent (Stand: 17.10.2014, 10 Uhr).
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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.
Foto: Infrogmation of New Orleans / flickr
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Unternehmensanleihe der DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft 2013/2020
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