DF Deutsche Forfait AG: Antrag auf Schutzschirmverfahren – Keine Einigung mit Investoren – Aufruf an Anleihegläubiger scheitert
Nun also doch: die DF Deutsche Forfait AG (DFAG) hat beim Amtsgericht Köln einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Dieser Schritt sei notwendig, da die Gespräche mit Investoren zur Schließung der Eigenkapitallücke nicht rechtzeitig zum 30. September 2015 zu einem positiven Ergebnis geführt haben, so die DFAG. Das Unternehmen hat es ebenfalls nicht geschafft, genügend Anleihegläubiger zum Verkauf ihrer Anleihen zu bewegen.
INFO: Die Frist bis zum 30.9. war entscheidend für die Eintragung der im Juni und Juli 2015 platzierten Sach- und Barkapitalerhöhung in das Handelsregister. Ziel dieser Kapitalmaßnahmen war es, das aufgrund des enormen Verlustjahres 2014 deutlich reduzierte Eigenkapital wieder zu erhöhen und die im IDW S6-Gutachten geforderte Mindeststärkung des Eigenkapitals zu erreichen.
Anleihegläubiger verkaufen zu wenig
Für den Verkauf ihrer Anleihen zum Kurs von 50 Prozent des Nennwerts seien bis vergangenen Sonntag lediglich Verkaufsangebote in Höhe von nominal 2,5 Millionen eingegangen und damit 2,5 Millionen Euro weniger als erforderlich, berichtet die DFAG.
Schutzschirmverfahren
Wie geht es nun weiter? Das Instrument des Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung soll es ermöglichen, die begonnene Restrukturierung der DF Deutsche Forfait AG ohne drohende Zwangsvollstreckungen auf Basis eines tragfähigen Sanierungsplans abzuschließen.
Während der Dauer des Schutzschirmverfahrens soll die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft weitergeführt werden. Die DF Deutsche Forfait AG werde nach eigenen Angaben auch weiterhin am bestehenden Vorstand festhalten. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft soll zudem uneingeschränkt fortgesetzt werden.
Das Ziel der DFAG sei nun, die Schutzschirmphase zu nutzen, um die begonnenen Gespräche mit verschiedenen Investorengruppen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen und so die nachhaltige Sanierung der Gesellschaft zu erreichen.
INFO: Während der auf drei Monate beschränkten Phase des „Schutzschirms“ ist die DF Deutsche Forfait AG von Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und bleibt voll handlungsfähig.
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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.
Foto: Etmo /flickr
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