Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS (in Liquidation): Anleger erhalten zweite Abschlagszahlung in Höhe von 24 Mio. Euro
Zweite Ausschüttung an Fonds-Anleger
Zum zweiten Mal seit Beginn der beschlossenen Liquidation im Juni 2023 haben die Anleger des Deutschen Mittelstandsanleihen Fonds (in Liquidation) (WKN A1W5T2) eine Ausschüttung bzw. Abschlagszahlung erhalten. Die aktuelle Abschlagszahlung beläuft sich auf ein Gesamtvolumen von 24 Mio. Euro, nach dem im vergangenen Jahr bei der ersten Abschlagszahlung bereits 40 Mio. Euro an die Anleger des Fonds ausgezahlt wurden. Die aktuelle Ausschüttung stammt aus den verfügbaren Barmitteln des Fonds zu Anfang Dezember 2024 und wurde vom bestellten Fonds-Liquidator Martin Flaunet (Deloitte Tax & Consulting) angewiesen. Der Abschlag für Anleger der größten Anteilsklasse M beläuft sich auf rd. 6,66 Euro pro Fondsanteil mit einem Volumen von rd. 21,55 Mio. Euro.
Der Deutsche Mittelstandsanleihen Fonds wird weiterhin an verschiedenen Börsenplätzen gehandelt.
INFO: Auf der Homepage der IP Concept wurde ein Zwischenbericht zum Deutschen Mittelstandsanleihen Fonds (in Liquidation) im Zeitraum vom 15. Juni 2023 (Beginns des Liquidationszeitraums) bis zum 14. Juni 2024 veröffentlicht.
FAQ des Liquidators
Des Weiteren wurde vom Liquidator des Deutschen Mittelstandsanleihen Fonds ein weiteres FAQ zur aktuellen Situation und Vorgehensweise beim Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS (in Liquidation), adressiert an die Anleger, veröffentlicht. Hier finden Sie einen Auszug dazu:
Was sind die genauen Hintergründe der Liquidation?
Die IPConcept (Luxemburg) S.A. hat in Wahrnehmung der ihr übertragenen Verantwortung per 14. Juni 2023 beschlossen, den seit dem 1. Januar 2022 von ihr verwalteten Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS mit dem Ziel der zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgenden Auflösung in Liquidation zu setzen. Die geplante Auflösung des seit dem Jahr 2013 bestehenden Fonds erfolgt vor dem Hintergrund der Wahrung von Anlegerinteressen. Der externe Liquidator, der bestellt und aufsichtsrechtlich genehmigt wurde, ist Deloitte Tax & Consulting, Société à
responsabilité limitée, handelnd durch Herrn Martin Flaunet.
Wie ist der Ablauf der Liquidation?
Die Liquidation wird nach einem strukturierten Verfahren durchgeführt:
• – Planung und Vorbereitung
• – Veräußerung der Vermögenswerte
• – Identifizierung und Verbuchung der Verbindlichkeiten
• – Ggf. Teilauskehr des Liquidationserlöses
• – Aufsichtsrechtlich erforderliche Zwischenabschlüsse der Liquidation
• – Erstellung des Liquidationsberichts & Zahlung des Liquidationserlöses an die Anteilsinhaber
• – Kommunikationen und Hinterlegungen (CSSF, Registre de Commerce et des Sociétés, Caisse de Consignation)
Wie erfolgt die Auszahlung an die Anleger?
Im Rahmen des Veräußerungsprozesses wird fortlaufend geprüft, ob Teilauskehrungen als Vorauszahlungen auf den
Liquidationserlös möglich sind. Insofern diese stattfinden, werden Anleger unverzüglich über die gemäß Verkaufsprospekt bekannten Publikationsmedien informiert und die FAQ entsprechend aktualisiert.
Eine erste Teilauszahlung auf den Liquidationserlös erfolgte mit Ex-Tag 20. Dezember 2023 und Valuta-Tag 22. Dezember 2023. Die entsprechende Publikation zu dieser Teilauszahlung ist auf der Homepage www.ipconcept.com kostenlos abrufbar.
Grundsätzlich gelten Ausschüttungen eines Investmentfonds als voll steuerpflichtige Erträge und unterliegen damit der
deutschen Kapitalertragsteuer. Für Fonds, die sich in Liquidation befinden, gelten gemäß § 17 Investmentsteuergesetz die nachfolgenden Regelungen.
Während der Abwicklung eines Investmentfonds gelten Ausschüttungen eines Kalenderjahres als steuerfreie
Kapitalrückzahlungen, sofern der letzte in diesem Kalenderjahr festgesetzte Rücknahmepreis die fortgeführten
Anschaffungskosten unterschreitet.
Das depotführende Kreditinstitut kann den steuerfreien Anteil der Ausschüttung erst nach dem Kalenderjahresende ermitteln. Es muss zunächst davon ausgehen, dass die Ausschüttung in voller Höhe steuerpflichtig ist und Kapitalertragssteuer entsprechend einbehalten. Zu Beginn des folgenden Kalenderjahres, nach Kenntnis des letzten Rücknahmepreises im Kalenderjahr, hat das depotführende Kreditinstitut nach § 44b Absatz 1 Einkommenssteuergesetz zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer an den Anleger zu erstatten.
Die Ausschüttung vom 22. Dezember 2023 wurde richtigerweise als Ausschüttung „eines Investmentfonds in Abwicklung gemäß § 17 Investmentsteuergesetz“ an den WM Datenservice gemeldet. Diese Information ermöglicht den depotführenden Kreditinstituten die korrekte steuerliche Zuordnung der Ausschüttung. Der WM Datenservice übermittelt den depotführenden Kreditinstituten in den ersten Wochen des Kalenderjahres den jeweils zu verwendenden Rücknahmepreis des vorangegangenen Kalenderjahres der in Abwicklung befindlichen Investmentfonds. Im Anschluss daran können die depotführenden Kreditinstitute den steuerfreien Anteil der Ausschüttungen prüfen und gegebenenfalls den erfolgten Kapitalertragsteuerabzug auf Ebene der Anteilscheininhaber regulieren. Hinsichtlich der anlegerindividuellen steuerlichen Situation empfehlen wir eine Abstimmung mit den steuerberatenden Berufen.
Bei Abschluss der Liquidation wird den Anlegern der verbleibende Liquidationserlös gegen Rücknahme der Anteile ausgezahlt. Die Anleger müssen bis zu diesem Stadium keine Maßnahmen ergreifen, um den Liquidationserlös zu erhalten. Auch über den Abschluss der Liquidation werden die Anleger über die gemäß Verkaufsprospekt bekannten Publikationsmedien informiert.
Informationen zur steuerlichen Behandlung der zweiten Vorauszahlung auf den Liquidationserlös (Ex-Tag 19. Dezember 2024; Valuta-Tag 20. Dezember 2024)
Eine zweite Teilauszahlung auf den Liquidationserlös erfolgte mit Ex-Tag 19. Dezember 2024 (Valuta-Tag 20. Dezember 2024). Die entsprechende Publikation zu dieser Teilauszahlung ist auf der Homepage www.ipconcept.com kostenlos abrufbar. Bezüglich der steuerlichen Behandlung dieser Ausschüttung wird auf den Punkt „Wie erfolgt die Auszahlung an die Anleger?“ in diesen FAQ verwiesen.
Die Anleger haben damit zu rechnen, dass auf den Ausschüttungsbetrag zunächst eine Kapitalertragsteuer erhoben wird. Im ersten Quartal 2025 wird der WM Datenservice den depotführenden Kreditinstituten den jeweils zu verwendenden Rücknahmepreis des vorangegangenen Kalenderjahres der in Abwicklung befindlichen Investmentfonds übermitteln. Im Anschluss daran können die depotführenden Kreditinstitute den steuerfreien Anteil der Ausschüttungen prüfen und gegebenenfalls den erfolgten Kapitalertragsteuerabzug auf Ebene der Anteilscheininhaber regulieren.
Die Anleger werden daher gebeten, die Erstattung der Kapitalertragsteuer im ersten Quartal 2025 abzuwarten und sich bei Fragen direkt an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden. Der Liquidator ist nicht für die anlegerindividuelle steuerliche Situation zuständig und kann diesbezüglich keine Auskünfte geben.
Quelle: Aktuelles und Termine | IPConcept
Anleihen Finder Redaktion.
Foto: pixabay.com
Zum Thema
Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS: Erste Pilotklage von Anlegern eingereicht
Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS (in Liquidation): Neues Schreiben des Liquidators
Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS: Kein „Fire Sale“ – Risikomanagement wieder aufgenommen
KFM Deutsche Mittelstand AG: „Geplante Fonds-Liquidation ohne Rücksprache und Hintergrund-Angaben“
Anleihen Finder News auf Twitter und Facebook abonnieren