Deutsche Lichtmiete: Meyer zu Schwabedissen zum gemeinsamen Gläubigervertreter der „EnergieEffizienzAnleihe 2022“ (A2G9JL) gewählt

Freitag, 6. Mai 2022


Mitteilung der mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB

Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH: Anleihegläubiger wählen gemeinsamen Vertreter

„Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2022“: Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen mit 100 % der abgegebenen Stimmen zum gemeinsamen Vertreter gewählt

Zu der von der Emittentin Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH zur „Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2022“ (ISIN DE000A2G9JL5, WKN A2G9JL) anberaumten Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 20. April 2022 bis zum 25. April 2022 hat die Abstimmungsleiterin Notarin Dr. Funke das Abstimmungsergebnis mitgeteilt (vgl. das notarielle Protokoll). Demnach war die Abstimmung beschlussfähig und Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen aus Düsseldorf wurde mit 100 % der abgegebenen Stimmen zum gemeinsamen Vertreter gewählt.

Auch sämtliche weiteren Beschlussvorschläge, insbesondere zu Ermächtigungen des gemeinsamen Vertreters, zu seiner Vergütung und zu einer Vorab-Befriedigung des Gläubigers, welcher die Kosten der Abstimmung vorfinanziert hat, wurden mit jeweils deutlicher Stimmenmehrheit angenommen.

Weiteres Vorgehen

Nach Übernahme des Amtes ist es nun die erste Aufgabe des gemeinsamen Vertreters, die rechtliche Situation im Hinblick auf die laut Wertpapierprospekt zugunsten der Emittentin zu bestellenden Grundschulden, die als Sicherheiten für die Gewährung von Darlehen an die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH sowie die Deutsche Lichtmiete Holding AG dienen sollten, zu klären. Hieran wird der gemeinsame Vertreter mit Hochdruck arbeiten.

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB

Foto: pixabay.com

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